Haribo und Lindt streiten um ihr tierisches Produkt

Der süße Bär vor Gericht

Eigentlich haben die beiden ja einiges gemeinsam: Sie schmecken beide süß und sind Lieblinge bei Erwachsenen wie auch bei Kindern. Die Rede ist von und Lindt, einmal aus leckerem Fruchtgummi, einmal aus köstlicher . Doch im Hintergrund tobt ein erbitterter Kampf und Rechtsstreit der beiden Firmen, der nun vor Gericht gelandet ist.
Worum geht's eigentlich wirklich?

Es geht um Grundsätzliches, denn Haribo sieht sich durch den Schokobären aus dem Hause Lindt in seinen verletzt. Seit Weihnachten 2011 gibt es nämlich vom Schweizer Hersteller einen Hohlkörper aus Schokolade in Form eines Bären, der mit der Bezeichnung Lindt-Teddy am Markt ist. Dieser in eingepackt in goldene Folie und hat eine rote Schleife um den Hals, ganz dem bekannteren Hasen zu Ostern nachempfunden. Haribo aber betreibt seit den 1960er Jahren seine Gummibärchen in goldfarbener Verpackung. Die Wortmarke „“ ließ sich das Unternehmen bereits vor geraumer Zeit sichern.

Warum hat Haribo ein Problem mit einem Schokobären?

Das Unternehmen argumentiert so, dass es für den Verbraucher beim Anblick des verkörperten Goldbären bei den Süßwaren automatisch an die Fruchtgummis automatisch die gedankliche Verbindung zu Fruchtgummis gibt. Deshalb fordert Haribo, dass der Bär aus den Regalen der Süßigkeitenabteilung verschwinden muss. Lindt als Vater des Goldbären sieht aber keinerlei Verwechslungsgefahr, denn das eine seien die Gummibärchen in der Tüte, während das andere ein Produkt aus Schokolade sei. Abgesehen davon ist der Teddy ja eine Fortentwicklung der konzerninternen Produktlinie, deren wichtigster Bestandteil ja der Lindt-Hase sei.

Welche Aussichten hat die Klage von Haribo?

Bis jetzt gab es unterschiedliche Gerichtsentscheide. Während das Landgericht Köln Haribo Recht gab, hat sich das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz für das Recht auf seiten der Schweizer Firma entschieden. Mit dem Gang vor den BGH wird nun juristisches Neuland betreten. Denn hier müssen die Richter klären, ob die geschützte Wortmarke „Goldbären“, die Haribo besitzt, durch das dreidimensionale Produkt des Schoko-Teddys von Lindt verletzt wird. , auf das nun gespannt gewartet wird, wird als richtungsweisend für Nachfolgestreitigkeiten und als Klärung einer Grundsatzfrage angesehen.

Warum ist die ganze Angelegenheit doch so wichtig?

Klar ist, dass eine Marke das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunde darstellt. Ist sie noch dazu so bekannt wie der Haribo Goldbär oder aber auch der Lindt-Osterhase, ist der markenrechtliche Schutz durchaus hoch anzusehen. Damit dies gewahrt bleibt, müssen die Unternehmen ständig darauf achten, dass kein Konkurrent vom Ruf der Marke profitieren kann oder sich diese zunutze macht. Nachahmung muss also im Keim erstickt werden – mit allen rechtlichen Mitteln, die ein Konzern so hat.

Wann kommt das Urteil?

Der Zeitpunkt der Verkündung des Urteilsspruchs der Richter ist in Sachen Gummibär gegen Goldteddy noch nicht bekannt. Unter anderem hängt dies davon ab, wie lange die entsprechende Urteilsfindung dauert, ob und wie lange Beratungsbedarf nach der Verhandlung besteht. Eines ist jedenfalls klar: Konsumenten müssen sich keine Sorgen machen, dass sie schon demnächst auf den Goldteddy aus Schoko verzichten müssen. Denn egal wie die richterliche Entscheidung ausfällt, die Hersteller haben vereinbart, dass es den süßen mindestens noch bis nach Weihnachten geben wird.

Bild: © Depositphotos.com / Bertl123

Haribo und Lindt streiten um ihr tierisches Produkt

Maik Justus