Geschätzt werden rund zwölf Prozent der Deutschen mindestens einmal in ihrem Leben das Opfer eines Stalkers. 80 % der Opfer sind Frauen, 80 % der Täter sind Männer und bei gut der Hälfte aller Fälle stehen Opfer und Täter in einer Beziehung zueinander. 2015 registrierte die Polizei knapp 20.000 Stalking Fälle, die Dunkelziffer dürfte aber um einiges höher sein. Seit 2007 ist die aggressive Form der Nachstellung strafbar, aber in nur sehr wenigen Fällen wurden die Täter auch wirklich bestraft. Das soll jetzt anders werden, denn die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das es leichter machen soll, Stalker zu bestrafen.
Was genau ist Stalking?
Das Wort Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet aus dem Englischen übersetzt so viel wie anpirschen. Aber mit einer klassischen Jagd hat Stalking wenig zu tun. Stalker belästigen und verfolgen ihre Opfer, sie schreiben Briefe und Mails, sie terrorisieren ihre Opfer durch Verleumdungen und machen ihnen das Leben zur Hölle. Die betroffenen Personen werden mehr und mehr in die Enge getrieben, es wird für sie immer schwieriger ein normales Alltagsleben zu führen und oftmals sehen sie keinen anderen Ausweg, als ihren Wohnort und auch die Arbeitsstelle zu wechseln. Vielfach sind eine enttäuschte Liebe oder Zurückweisung ein Motiv für Stalking, aber auch ein krankhaftes Verhalten des Täters kann eine Ursache für Stalking sein.
Das sagt das Gesetz
Wer in seinem privaten Umfeld oder auf digitalem Weg gestalkt wird, der kann den Täter anzeigen, wenn er denn bekannt ist, aber die rechtlichen Hürden auf dem Weg zu einer Verurteilung sind sehr hoch. So muss das Opfer nachweisen können, dass sein Leben massiv beeinträchtigt wird, beispielsweise wenn es zu einem Umzug kommt. Nach Ansicht von Opferschutzverbänden wie dem Weißen Ring ist das bisherige Gesetz nicht ausreichend, denn es kann nicht sein, dass das Opfer einer Straftat aktiv werden muss, um seinem Peiniger zu entkommen.
Die bizarre Welt der Stalker
Aus Sicht von Psychologen haben die meisten Stalker keinerlei Unrechtsempfinden. Aus ihrer Sicht handeln sie vollkommen normal, sie können vielfach nicht verstehen, warum sich das Opfer gegen die „Liebesbekundungen“ zur Wehr setzt. Anders ist auch ein Fall aus dem Sauerland nicht zu verstehen, bei dem eine Frau den Pfarrer ihrer Gemeinde stalkte und das über einen Zeitraum von 15 Jahren. Der Gottesmann ging vor Gericht, aber die Stalkerin, die unter anderem halbnackt im Garten des Pfarrers getanzt hatte, wurde vom Landgericht in Arnsberg freigesprochen. Der Pfarrer ging in die Berufung, aber auch das brachte nichts, denn das Gericht sah die Täterin für schuldunfähig an. Jetzt geht der Terror unvermindert weiter, die Stalkerin schickt SMS, Liebesbriefe und Mails mit zum Teil sehr exotischen Sexfantasien. Das Opfer will nur noch seine Ruhe haben und fühlt sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Vor Gericht beteuerte die Täterin, dass sie den Pfarrer von ganzem Herzen liebt, dieser darf die Liebe aber nicht erwidern, denn schließlich lebt er als katholischer Geistlicher im Zölibat. Das Gericht sieht in der 72-jährigen Frau keine Gefahr, sie sei schlimmstenfalls ein wenig lästig.
Was ändert sich?
Das neue Gesetz sieht jetzt vor, dass Stalking auch dann strafbar ist, wenn das Opfer sich dem Täter nicht beugt und nicht bereit ist, sein Leben zu ändern. Was beim neuen Gesetz aber leider fehlt, das ist ein Strafrahmen, denn auch in Zukunft kann der Täter bis zu drei Jahre Gefängnis bekommen, wenn er seinem Opfer nachstellt. Viele Verfahren wurden in der Vergangenheit vom Staatsanwalt eingestellt und das Opfer musste selbst den Täter vor Gericht bringen, das wird jetzt anders, denn künftig muss der Staatsanwalt das Verfahren weiterführen und zu einem Ergebnis bringen.
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