Das neue Reiserecht sorgt für Ärger

Es ist höchst umstritten, das neue , was jetzt vom Bundestag verabschiedet wurde. Aber die kommen nicht sonderlich gut an, weder bei der noch bei den Verbraucherschützern. Dabei wollte die Regierung nur das Beste vor allem für die Reisenden, die in der Sommersaison des nächsten Jahres noch besser geschützt werden sollen. Aber die Umsetzung der Richtlinien, die die EU vorgibt, sorgt für harsche Kritik, und zwar besonders bei den Verbraucherschützern.

Warum musste es überhaupt Änderungen geben?

Die EU möchte das Reiserecht vereinheitlichen, denn schließlich ist eine auch ein grenzüberschreitendes Produkt, aber es gibt noch andere Gründe. So hat sich das Buchungsverhalten der geändert, denn viele buchen ihren Urlaub in vielen kleinen Teilen. Sie stellen sich ihre Reise vom Flug über das bis hin zum Mietwagen im zusammen, Pauschal- oder All-Inklusive-Reisen sind out. Aus rechtlicher Sicht ist es schwierig, alles zu erfassen, aber das soll sich nun ändern. Der Begriff Pauschalreise wird jetzt erweitert und die einzelnen Bestandteile der Reise, wie Hotelangebote und Mietwagen, werden zusammen mit den Flügen als Gesamtpaket angeboten. Sollte es Beanstandungen geben, dann können diese in Zukunft innerhalb von zwei Jahren und nicht mehr wie bisher innerhalb eines Monats geltend gemacht werden.

Das Ärgernis Preiserhöhungen

Wer jetzt eine Reise bucht, der muss immer damit rechnen, dass der die Preise bis 20 Tage vor Reiseantritt noch einmal kräftig erhöht. Bisher waren nur fünf Aufschlag erlaubt, mit der Gesetzesänderung sind nun acht Prozent zumutbar. Die Preise müssen sich allerdings direkt aus gestiegenen Preisen für Treibstoff oder aus Wechselkurseffekten ergeben. Gibt es im Vertrag mit dem Reiseveranstalter eine Preiserhöhungsklausel, dann hat der Kunde das Recht, einen Rabatt zu fordern, wenn er die Reise bei einem anderen Anbieter günstiger bekommt, er muss das aber nachweisen können.

Was ändert sich bei den Ferienhäusern?

Auch die Änderung bei den Ferienhäusern sorgt für Kritik. Sollte der Anbieter des Ferienhauses in die Insolvenz gehen, dann ist zukünftig die oftmals hohe Anzahlung weg und die Urlauber haben kein Recht auf Schadensersatz. Auch bei den Tagesreisen gibt es Grund zum Ärgern, denn rund 95 % der beliebten Tages- und Städtereisen fallen künftig nicht mehr unter das Reiseschutzrecht. Ausgenommen davon sind nur Tagesreisen, die mehr als 500,- gekostet haben.

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Ulrike Dietz