Bundesregierung – Intelligente Stromzähler in alle Haushalte

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf »Digitalisierung der Energiewende« beschlossen in deren Rahmen in alle Haushalte intelligente (Smart Meter) gebracht werden sollen. In diese Regelung sind auch Haushalte enthalten deren Stromverbrauch gering ausfällt.

Intelligente Stromzähler bis 2035 in jeden Haushalt

Nach dem Gesetzentwurf sollen die intelligenten Stromzähler bis 2035 stufenweise in Haushalten und Unternehmen installiert werden. In einem ersten Schritt sollen Großverbraucher ab 7 Kilowattstunden beginnend mit dem Jahr 2017 als erstes die Smart Meter erhalten. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 6000 Kilowattstunden und dies betrifft vor allem Haushalte mit mindestens fünf Personen, sollen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Betriebe mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Später sollen Stromkunden mit geringen Energieverbrauch folgen. Die Netzbetreiber dürfen allerdings auch selbst entscheiden, welche Haushalte einen intelligenten Stromzähler erhalten sollen.

Die Privatsphäre der Stromkunden soll mittels technischer Richtlinien und Schutzprofilen gewahrt bleiben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeichnet für beide Privatsphäre-Schutzmaßnahmen verantwortlich. Die Ablesungen zum Stromverbrauch sollen regelmäßig erfolgen, aber die Energieversorger sollen dies nach Möglichkeit mit einem geringen Datenabruf bewerkstelligen, damit sie nicht das Nutzerverhalten nachvollziehen können. Die Erfassung der Messdaten sollen dem Gesetzentwurf zufolge in anonymer Form erfolgen.

Der Gesetzentwurf ist Bestandteil eines Maßnahmepakets der Bundesregierung, welches das Ziel hat einen Strommarkt 2.0 zu entwickeln. Es sollen Regeln erlassen werden in welcher Form so genannte Kapazitätsreserven besorgt, genutzt und abgerechnet werden können. Die Bundesregierung will mit den geplanten Maßnahmen eine freie Preisbildung und Versorgungssicherheit sicherstellen. Die Netzausbau-Kosten sollen sinken und die Kosten fairer aufgeteilt werden.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sieht den Gesetzentwurf als größte Reform seit der Öffnung des Strommarktes vor rund 20 Jahren. Das Einsparpotenzial liege dem Entwurf nach für Privathaushalte mit bis zu 2000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr bei nur 3,00 Euro jährlich. Bei einem Stromverbrauch von 6000 Kilowattstunden würde sich die Ersparnis auf rund 80 Euro pro Jahr belaufen. Intelligente Stromzähler sollen langfristig dabei helfen den Stromverbraucher besser zu steuern.

Intelligente Stromzähler in der Kritik

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht den Gesetzentwurf skeptisch und dabei vor allem die verpflichtende Installation intelligenter Stromzähler. Der Verbraucher soll frei entscheiden können, ob er einen solchen Smart Meter installieren möchte. Die Einrichtung des intelligenten Stromzählers soll den Verbraucherschützern zufolge freiwillig und nicht zwangsweise erfolgen. Es handelt sich quasi um eine Zwangsdigitalisierung und würde eine Linie überschreiten. Die jährlichen Gebühren für die intelligenten Stromzähler würden nach Berechnung der Experten bei rund 20,00 Euro liegen. Der Maximalpreis für den Einbau eines Smart Meter für Wenigverbraucher bis 2000 Kilowattstunden betrage 23,00 Euro und für höhere Stromverbraucher gelten den gesetzlichen Vorgaben nach ebenfalls Preisobergrenzen. Die Vermieter dürfen Smart Meter einbauen und zwar egal wie hoch der Gesamtverbrauch der Mieter ist, weshalb es sich praktisch um einen Zwangseinbau handelt ohne Mitspracherecht der Mieter.

Stromkosten senken

Die Stromkosten können in Privathaushalten sinken, indem die größten Energieverbraucher in der Wohnung oder Haus ermittelt und der Stromanbieter gewechselt wird. Der Wechsel des Stromanbieters bietet eine Kostenersparnis von bis zu 50 Prozent. Im Vorfeld sollte ein Anbietervergleich durchgeführt werden in deren Rahmen die Eingabe des Stromverbrauchs erfolgt. Auf Basis der eingetragenen Kilowattstunden, Postleitzahl, Wohnungsgröße und Anzahl der Haushaltsmitglieder wird der günstigste Stromanbieter emittelt. Der Anbieterwechsel dauert drei bis sechs Wochen. Empfehlenswert sind Energieversorger die verbrauchsgenau abrechnen. Bei einer verbrauchsgenauen Abrechnung liest der Kunde den monatlichen Stromverbrauch ab und übermittelt den Zählerstand an den Energieversorger. Die monatlichen Stromkosten fallen je nach Stromverbrauch höher oder niedriger aus. Je weniger Energie verbraucht wurde desto niedriger sind die Stromkosten für den Verbraucher.

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Andreas Kraemer