Wohngeld und Hartz IV werden angepasst

Die Bundesregierung hat für 2016 eine Anpassung beim Wohngeld und Hartz IV (ALG II) beschlossen. Von den Änderungen profitieren die Empfänger der genannten staatlichen Hilfen ab Januar 2016 automatisch. Das Wohngeldrecht wird reformiert, wodurch Personen mit geringen Einkommen ein höheres Wohngeld erhalten.

Wohngeld wird angehoben

Im Rahmen der Wohngeld-Reform steigt das durchschnittliche Wohngeld für ein monatlich auf 186 Euro. Aktuell beläuft sich der Umfang des Mietzuschusses im Durchschnitt auf 112 Euro bezogen auf ein Zwei-Personen-Haushalt. Die Höhe des Wohngeldes hängt besonders vom , der Wohnungsgröße und der ortsüblichen Miete vergleichbarer Wohnungen ab. Nach der Gewährung des Antrages erhalten Betroffene das Wohngeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten. In den Anpassungen eingeschlossen sind die Tabellenwerte, die Mietstufen, die Miethöchstbeträge sowie die Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende.

Rund 870.000 Haushalte profitieren von dem reformierten Wohngeld-Recht. Vor allem Familien und Rentner können sich über ein höheres Wohngeld freuen. Zum ersten mal oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld haben 320.000 Haushalte. Sie können durch die Änderung die Grundsicherung verlassen. Die Wohngeld-Sätze wurden vor sechs Jahren zum letzten Mal angepasst, doch seit 2009 stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 Prozent und bei Warmmieten wurde eine Verteuerung von 9 Prozent festgestellt.

Die Änderungen treten im Januar 2016 für alle automatisch in Kraft und erhalten das höhere Wohngeld ohne erneute Antragstellung. Die Neuregelung gilt auch für Neuanträge und Anträge, die noch nicht entschieden sind.

Regelsätze bei Hartz IV steigen

Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt, werden ab dem 1.Januar 2016 leicht angehoben. Die Höhe der Zahlung fällt wie folgt aus:

Alleinstehende/Alleinerziehende: 404 Euro statt 399 Euro
Alleinstehende Asylbewerber: 364 Euro statt 359 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer: 324 Euro statt 320 Euro

Jugendliche 14 bis 17 Jahre: 306 Euro statt 302 Euro
Kinder 0 bis 6 Jahre: 237 Euro statt 234 Euro
Kinder 6 bis 13 Jahre: 270 Euro statt 267 Euro

Die Anpassung bei Hartz IV erfolgt jährlich basierend auf einer gesetzlichen Vorgabe, wobei die Preisentwicklung mit 70 Prozent und Lohnentwicklung mit 30 Prozent bei der Neuberechnung einbezogen werden.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für alle ALG II-Empfänger wird am 1.Januar 2016 aufgehoben. Die Jobcenter und Krankenkassen sollen durch diese Neuregelung entlastet werden. Die Antragstellung von ALG II-Leistungen soll eine Vereinfachung erfahren. Als Konsequenz gilt jeder Grundsicherungsempfänger ab 15 Jahren als ein eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, die Sozialgeld erhalten, sind weiterhin in der Familienversicherung der Eltern mitversichert. Auf Grund des Statuswechsels profitiert jeder Empfänger von ALG II ab dem kommenden Jahr von der Wahlfreiheit bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bund übernimmt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Sozialausgaben der BRD und

Die Sozialausgaben der Bundesrepublik Deutschland sind im Jahr 2014 um 3,8 Prozent auf einen Rekordwert von 849,2 Milliarden Euro gestiegen. Der Anteil der Sozialleistungen am Bruttoinlandsprodukt beläuft sich damit auf 29,2 Prozent. Ein Zusammenschluss aller Sozialausgaben zu einem Grundeinkommen würde die BRD auf bürokratischen Weg entlasten.

Die Kosten für ein Grundeinkommen wäre der Höhe der heutigen Sozialausgaben vergleichbar. In der Schweiz entscheiden die Bürger im Sommer 2016 per Volksentscheid über die Einführung eines Grundeinkommens. Entscheiden sich die Schweizer für diesen Schritt, so dürfte Deutschland nachziehen und seine Sozialpolitik anpassen. Zur Zeit steht ein Großteil der Bevölkerung dem Grundeinkommen skeptisch und ablehnend gegenüber. Jedoch gewinnt die Idee verstärkt Befürwörter und dies kann als eine erfreuliche Entwicklung eingestuft werden.

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Wohngeld und Hartz IV werden angepasst

Andreas Kraemer