Incentive-Reisen – Wenn der Arbeitgeber die Reise bezahlt

Eine - ist eine vom bezahlte Reise, die er in der Regel an bestimmte Mitarbeiter vergibt, die eine besondere Leistung gezeigt haben und deshalb mit einer Reise belohnt werden. Im Durchschnitt kostet eine Incentive-Reise genauso viel wie eine Gruppenreise, die auf dem Markt erhältlich ist. Reiseziel, Reisedauer, Reiseprogramm und auch die Teilnehmerzahl sind vorab festgelegt. Wenn der Arbeitgeber eine solche Reise für seine Mitarbeiter veranstaltet, könnte dies in einem steuerpflichtigen Sachbezug resultieren.

Steuerfreie Incentive-Reise

Von der Steuerpflicht befreit ist die Incentive-Reise, wenn sie einen Fokus auf berufliche Interessen hat oder im Interesse des Arbeitgebers liegt. Der touristische Teil einer solchen durch den Arbeitgeber finanzierten und veranstalteten Reise sollte in den Hintergrund treten. Sollte ein /in mit der Organisation und Durchführung der Incentive-Reise beauftragt worden sein, liegt klar ein firmeneigenes Interesse vor, was dann als Betreuungsreise bezeichnet wird.

hat vor 20 Jahren für Incentive- (BStBl 1996 I S. 1192) entsprechende Einzelregelungen verabschiedet, um diese genau bewerten und erfassen zu können. Nach § 37b Einkommenssteuergesetz darf das Finanzamt geldwerte Vorteile, die aus Incentive-Reisen resultieren und sowohl Mitarbeiter als auch Businesskunden betreffen, mit einem Steuersatz von 30 Prozent besteuern. Schriftlich festgelegt wurde dies im Jahr 2015 durch das (BStBl 2015 I S. 468), das dementsprechende verwaltungstechnische Anweisungen an die Finanzämter verteilte.

Vorteile einer Incentive-Reise

Die Vorteile einer Incentive-Reise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegen darin, dass sich die Mitarbeiter während der Reise erholen und zugleich beruflich weiterentwickeln können. Die Motivation der Mitarbeiter steigt, die Kundenzufriedenheit erfährt eine Verbesserung, es werden Anreize für die besten Mitarbeiter geboten und engagierte Geschäftspartner begeistert. Auf dem deutschen Reisemarkt haben sich spezielle Reiseveranstalter auf die Organisation von Incentive-Reisen spezialisiert. Im Vorfeld einer Incentive-Reise ist eine Beratung durch den Steuerberater empfehlenswert, um von den steuerlichen Vorteilen dieser Reiseform profitieren zu können.

Bild: © Depositphotos.com / diego_cervo

Incentive-Reisen – Wenn der Arbeitgeber die Reise bezahlt

Andreas Kraemer