Insolvente Fluggesellschaft – welche Rechte haben die Passagiere?

Nach Air Berlin nun Germania – eine weitere insolvente sorgt für Schlagzeilen. Die , die bei Germania gebucht haben, sitzen jetzt an den fest und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Sie sind die eigentlichen Leidtragenden, bei einer Fluggesellschaft, die pleite geht. Die Fluggäste bekommen wohl keinen Schadensersatz, denn sie stehen in der langen Reihe der Gläubiger ganz weit hinten. Was müssen die tun, um doch noch zu ihrem Recht zu kommen?

Doppelt bestrafte Kunden

Eine insolvente Fluggesellschaft lässt immer ratlose Passagiere zurück. Als am Montagabend der letzte Flug der Germania auf dem Flughafen in Nürnberg landete, stand bereits fest, dass die Fluggesellschaft pleite ist. Weitere mit Germania wird es nicht geben. Die Insolvenz betrifft jedoch nicht die Schweizer Germania Flug AG und die Gesellschaft Bulgarin Eagle. Auf den Flughäfen saßen die Fluggäste von Germania fest und konnten trotz der bereits bezahlten Tickets nicht mehr fliegen. Besonders hart traf es diejenigen, die nicht nur einen separaten Hin- und Rückflug mit Germania gebucht, sondern auch für ein Hotelzimmer im Urlaubsland zahlten. Da sie nicht mehr fliegen können, müssen sie das Hotelzimmer trotzdem bezahlen, ohne dort nur eine Stunde gemacht zu haben.

Besteht die Möglichkeit der Umbuchung?

Die Germania hat bereits signalisiert, dass sie ihren Kunden keine Ersatzflüge anbieten kann. Alle mit einer direkten Buchung des Fluges bei Germania stehen jetzt vor dem Nichts, denn es besteht keinerlei Anspruch auf eine sogenannte Ersatzbeförderung. Besser sieht es für die Fluggäste aus, die im Rahmen einer Pauschalreise mit Germania fliegen. Sie müssen sich nur an den wenden, denn sie haben ein Recht auf eine alternative Beförderung. Der Reiseveranstalter muss diese Beförderung organisieren. Passagiere mit einer Buchung bei einem Reiseportal im Internet sollten diesbezüglich nachschauen, falls sie nicht einen Reisesicherungsschein besitzen. In diesem Fall gilt das gleiche Recht wie bei Pauschalurlaubern: Die Kosten für den Rückflug werden übernommen.

Andere Airlines helfen

Was passiert mit den Fluggästen, die jetzt im Urlaubsland festsitzen? Germania fliegt sie definitiv nicht zurück. Alle, die keine Pauschalreise gebucht haben, müssen ihren Heimflug selbst organisieren und den Rückflug auch aus der eigenen Tasche bezahlen. Das heißt, viele zahlen ihren Flug doppelt, denn sie haben bereits bei Germania den Hin- und Rückflug gebucht. Glück im Unglück bedeutet für die Kunden von Germania das Angebot von Lufthansa und Condor. Die beiden Airlines haben den gestrandeten Urlaubern angeboten, sie mit verbilligten Tickets nach Hause zu fliegen. Mit der Tochtergesellschaft Eurowings gibt es, so Lufthansa, die größten Überschneidungen. Die größte deutsche Airline bietet diese Hilfe nur denjenigen an, die keine Pauschalreise gebucht haben.

Fazit

Bei einem schon bezahlten Flugticket haben alle Reisenden aus rechtlicher Sicht einen Anspruch auf einen Rücktritt vom Vertrag. Die Rechtslage sieht hier außerdem die Rückerstattung des Ticketpreises vor. Leider sieht das Insolvenzrecht anders aus. Hier ist der Urlauber nur einer von vielen Gläubigern und muss immer damit rechnen, kein Geld zu bekommen. Das ist auch bei der Germania der Fall. Hier warten Gläubiger wie Versicherungen und Banken auf ihr Geld, erst dann kommen die Kunden.

Bild: © Depositphotos.com / alexkalina

Insolvente Fluggesellschaft – welche Rechte haben die Passagiere?

Ulrike Dietz