Flug überbucht – welche Rechte haben die Fluggäste?

Die Bilder sind um die Welt gegangen: In einer Maschine der amerikanischen Fluggesellschaft United Airlines kam es zu unschönen Szenen zwischen einem Passagier und der Polizei. Dabei hatte sich der Mann nichts zuschulden kommen lassen, er war einfach zu viel an Bord. Ist ein Flug überbucht, dann hat die Airline Möglichkeiten, aber das brutale Vorgehen vonseiten der Polizei gehört mit Sicherheit nicht dazu. Aber welche Möglichkeiten haben die Fluggesellschaften und welche Rechte haben die Passagiere, wenn ein Flug überbucht ist?

Das Kalkül der Fluggesellschaften

Die Fluglinien müssen möglichst wirtschaftlich arbeiten, um sich gegen die Konkurrenz durchsetzen zu können, und das geht nicht selten zulasten der Passagiere. Zu einem guten Wirtschaftskonzept gehört es auch, Flüge zu überbuchen. Diese Rechnung geht vielfach auf, da viele Passagiere ihren Flug einfach verfallen lassen. Wenn hingegen alle gebuchten Passagiere am Check-in-Schalter stehen, dann müssen sich die Fluggesellschaften etwas einfallen lassen. Sie versuchen in der Regel die Fluggäste dazu zu bewegen, auf eine andere Maschine umzusteigen, sie bieten ihnen aber auch wahlweise Gutscheine für Flüge oder bares Geld an, wenn ein Flug überbucht ist. Die Airlines müssen zwar konsequent sein, Tritte und Schläge wie jetzt bei United gehören aber nicht zu den Maßnahmen.

Flug überbucht – die Methoden der Airlines

Nicht jeder Kunde der Airlines ist bereit, freiwillig auf seinen Platz an Bord zu verzichten, wenn ein Flug überbucht ist, aber die Fluggesellschaften haben ihre Methoden, um die Kunden zu „überzeugen“. So werden bei einer Überbuchung zunächst einmal Einzelprüfungen vorgenommen und die Fluggäste, die vielleicht mehrere Anschlussflüge haben oder die an ein Ziel reisen, das eher selten angeflogen wird, werden bevorzugt behandelt, sie dürfen an Bord bleiben. Eine Patentlösung gibt es jedoch nicht, bewährt hat sich hingegen die Methode „First come, first served“, also das alte Prinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Glück haben dann diejenigen, die sich zeitig am Check-in-Schalter eingefunden haben, wer zu spät erscheint, der hat Pech und bleibt am Boden. Auf diese Weise wird schon vor dem Boarding dafür gesorgt, dass genau die Anzahl an Passagieren an Bord Platz nimmt, die vorgesehen ist.

Siehe auch:  Prinz Charles baut Traumhaus für seinen Enkel

Welchen Anspruch haben Passagiere?

Ist der Flug überbucht, dann haben die Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung. Passagiere, die unfreiwillig am Boden bleiben, müssen von den Airlines nach geltendem EU-Recht entschädigt werden. Das heißt, die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, entweder einen Ersatzflug anzubieten oder den Preis für den Flug zu erstatten. In Deutschland liegen die Ersatzansprüche zwischen 250,- und 600,- Euro, je nachdem, wie groß die Flugdistanz ist. Wenn es Probleme mit der Fluggesellschaft geben sollte, dann haben die Passagiere die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden.

United Airlines entschuldigt sich

Das harte Vorgehen gegen den Passagier an Bord der United Airlines hatte ein gewaltiges Medienecho zur Folge und die Fluglinie sah sich genötigt, ein Statement abzugeben. Man hat sich inzwischen bei dem Passagier entschuldigt, heißt es bei der Airline, aber bei dieser Entschuldigung wird es nach Meinung von Experten sehr wahrscheinlich nicht bleiben. Der Fluggast wird sich wohl einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen. Wer Prozesse dieser Art in den USA aufmerksam verfolgt, der wird wissen, dass es bei Schadensersatzklagen schnell um mehrere Millionen Dollar geht, es sei denn, United Airlines einigt sich mit dem Fluggast außergerichtlich und zahlt freiwillig. Der Passagier gab an, Arzt zu sein, der dringend zu einem Patienten musste, wenn das wirklich der Fall ist, dann wird es noch ein bisschen teurer. Der Grund der Fluglinie, warum sie den Fluggast gewaltsam aus der Maschine entfernen ließ, klingt dagegen banal: Eine vierköpfige Crew musste unbedingt mitfliegen, da sie pünktlich im Zielflughafen in Louisville in Kentucky sein musste.

Siehe auch:  Die Roten kommen – rote Beeren für die Sommerküche

Bild: © Depositphotos.com / SergeyNivens

Ulrike Dietz
Letzte Artikel von Ulrike Dietz (Alle anzeigen)