Das Bundesarbeitsgericht hat im Sinne aller in der Nacht arbeitenden Menschen entschieden und zwar müsse diese Arbeit mit einem Nachtzuschlag von mindestens 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn vergütet werden. Wenn die nächtliche Tätigkeit eine besondere Belastung bedeutet, sei ein Nachtzuschlag von 30 Prozent gerechtfertigt, urteilten die Bundesrichter.
Nachtzuschlag – Lastwagenfahrer klagte wegen hoher Belastung
Ein Hamburger Lastwagenfahrer, der bei einem nicht tarifgebundenen Lieferdienst arbeitet, hatte eine Klage eingereicht. Im Rahmen seiner Arbeit liefert er nachts Pakete im Linientransportdienst an Kunden aus und erhielt dafür einen Nachtzuschlag von maximal 20 Prozent für seine Nachtschicht. Seine Nachtschicht dauert zwischen 21 und 6 Uhr.
Die Arbeitszeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sei nach Ansicht der Bundesrichter relevant und ein schon ab 21 Uhr gezahlter Zuschlag nicht anzurechnen. Wie hoch der Stundenlohn ausfalle, spiele für die Nachtzuschläge keine Rolle.
Nach den gültigen Arbeitsgesetzen in der BRD haben Nachtarbeiter, die in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr arbeiten, ein Anrecht auf einen fairen Ausgleich. Diesen Ausgleich kann der Arbeitgeber vergüten oder dem Mitarbeiter einen Freizeitausgleich gewähren.
In ihrem Urteil verweisen die Richter auf den Bereitschaftsdienst. Der Bereitschaftsdienst während der Nachtarbeit könnte zu einem geringeren Nachtzuschlag führen. Zu höheren Zuschlägen könne es hingegen bei besonderen Belastungen kommen. Unklar blieben die Arbeitsrichter in ihrer Entscheidung darüber, in welchen Umfang die Tarifverträge die Nachtzuschläge unterschritten werden dürfen. Das Gerichtsurteil kann unter dem Aktenzeichen 10 AZR 423/14 nachgelesen werden.
Nachtarbeit eine hohe körperliche und seelische Belastung
Die Nachtarbeit bedeutet eine hohe körperliche wie seelische Belastung für den Einzelnen. Vor allem Krankenschwestern, Sicherheitspersonal, Hotelkräfte, Altenpflegekräfte, Küchenpersonal, LKW-Fahrer, Kurierfahrer und Fabrikarbeiter sind bei nächtlicher Arbeit einer enormen Belastung ausgesetzt.
Die Folgen der Nachtarbeit wirken sich langfristig negativ auf die Gesundheit aus und führen zu entsprechenden Beschwerden. Bei den körperlichen Beschwerden handelt es sich um Reizbarkeit, Schlafstörungen, Schlafentzug und einer verminderten Leistungsfähigkeit. Der Grund für diese gesundheitlichen Negativfolgen ist ein gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus, der nicht im Einklang mit der inneren Uhr ist. Zur Erleichterung der Nachtarbeit greifen viele Betroffene zu Kaffee, Energydrinks, Tee und um besser zu schlafen, werden Schlafmittel genommen. Auf Dauer können diese so genannten Stimulantien aber körperlich schädlich sein.
Ein Nachtzuschlag von bis zu 30 Prozent ist aufgrund der gesundheitlichen Risiken angemessen und fair. Der Arbeitgeber ist auch einem gewissen Risiko ausgesetzt, weil zahlreiche Katastrophen der Vergangenheit in der Nachtarbeit geschehen sind. Als Beispiel seien hier nur der Super-GAU von Tschernobyl, der Reaktorunfall von Three Miles Island oder der leck geschlagene Öltanker Exxon Valdez. Alle genannten Katastrophen wurden indirekt oder direkt durch unzureichenden Schlaf, Müdigkeit oder Überarbeitung ausgelöst, denen die Verantwortlichen ausgesetzt waren.
Die Unfallgefahr bei Nachtarbeit ist groß, weil unter anderem die Aufmerksamkeit wegen Müdigkeit geringer ausfallen kann. Zum Beispiel könnte ein Lagerarbeiter, der bei einem Zulieferer für die Stahlindustrie arbeitet und schwere Metallstangen transportieren muss, aber zu wenig Schlaf hat, von einer der Stangen verletzt werden. Die Gefahren in der Nachtarbeit sind nicht zu unterschätzen, weshalb ein Nachtzuschlag oder ein Freizeitausgleich angemessen sind.
Neue Klinik hilft Patienten mit Schlafstörungen
Die American Sleep Clinic in Frankfurt am Main wurde speziell für Menschen eingerichtet, die an Schlafstörungen leiden, die vor allem durch Nachtarbeit ausgelöst werden können. Betroffene können an Schnarchen, Schlafapnoe oder Ein- und Durchschlafstörungen leiden.
In der Klinik können sich Betroffene wie zum Beispiel Nachtarbeiter untersuchen und behandeln lassen. Eine neue Behandlungsmethode kann in zahlreichen Fällen helfen, bestehende Schlafprobleme im Rahmen einer Therapie zu lösen oder abzumildern.
Wer in der Schicht oder nachts arbeitet, wird von dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts profitieren und dies ist gerechtfertigt. Die Angestellten in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen, Lieferdiensten, Kurierdiensten, der Müllabfuhr, Fabriken, Hotel und Gastronomie leisten eine wichtige Arbeit in unserer Gesellschaft.
Bild: © Depositphotos.com / belchonock
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