Entschädigungen für Fluggäste – warum Airlines sich davor drücken

Alleine im letzten Jahr fielen fast 20.400 Flüge von und nach aus, knapp 5100 Flüge hatten zudem über drei Stunden Verspätung. In all diesen Fällen hätte es eigentlich für geben müssen, aber solche Dinge werden von den Airlines nur zu gerne komplett ignoriert. Für die ist es einfach nur „dumm gelaufen“, für die Fluggäste ist es einfach nur ärgerlich, wenn sie stundenlang auf ihren Flieger warten müssen und dann auch noch statt in Paderborn im 110 km weit entfernten Dortmund landen. Für diese Fälle gilt das EU-weite Fluggastrecht und das bereits seit zwölf Jahren, nur die Airlines haben offenbar noch nie etwas davon gehört.

Das gute Recht der Fluggäste

Wenn es sich nicht gerade um ungewöhnliche Umstände wie Vogelschlag, einen oder um einen heftigen Schneesturm handelt, dann gibt es Entschädigungen für Fluggäste, wenn der Flug annulliert oder wenn er mehr als drei Stunden Verspätung hat. Die EU hat penibel genau ausgerechnet, wie hoch diese Entschädigungen für Fluggäste sein müssen. Demnach bekommt man bis zu einer Strecke von 1500 km 250,- Euro pro Person, bis 3500 km Flugstrecke 400,- Euro und alles, was darüber ist, kostet die Airlines 600,- Euro. Die Fluggesellschaften sehen das aber ein wenig anders, sie reagieren nicht einmal auf die Ansprüche der und sie geben lediglich eine ausweichende Antwort. Wer Glück hat, dem werden bestenfalls 150,- Euro angeboten, etwas später sind es dann vielleicht sogar 200,- Euro und wenn die Passagiere besonders hartnäckig sind, dann kann es passieren, dass es nach vielen, vielen Monaten doch noch die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Fluggäste gibt.

Die Airlines haben viel Zeit

Nach der Einschätzung von Verbraucherschützern vertrauen die meisten Fluggesellschaften darauf, dass sich die betroffenen Fluggäste einfach nicht melden. Sollten sich aber wider Erwarten doch Passagiere melden, die einen Anspruch geltend machen wollen, dann hüllen sich die Airlines in Schweigen und sitzen das Problem einfach aus, denn sie wissen, dass 90 % derjenigen, die einen Anspruch auf Entschädigung haben, meist vorschnell und entnervt aufgeben. Was viele Passagiere nicht wissen, die Entschädigungen für Fluggäste können auch noch rückwirkend bis zu drei Jahre gezahlt werden, und die Airlines verlassen sich einfach darauf, dass viele der Passagiere das nicht wissen.

Die Angst vor den Entschädigungen der Fluggäste

Die Airlines haben zu Recht Angst vor den Ansprüchen der Fluggäste, denn die Zahl der Flüge, die verspätet abheben oder die ganz gestrichen werden, steigt von Jahr zu Jahr. 55 Flüge am Tag sind im letzten Jahr komplett ausgefallen und die Ausrede der Fluggesellschaften klingt immer gleich: Es gab technische Probleme. Wenn sich ein Flug von Köln nach Bangkok um satte 58 Stunden verspätet, dann waren es technische Probleme, denn die Airlines wissen, dass die Passagiere niemals nachweisen können, dass es nicht so war. Vor diesem Hintergrund der verspäteten und annullierten Flüge bekommen die Airlines Panik, denn die Entschädigungen für Fluggäste würden in die Milliarden gehen, wenn die Fluggesellschaften tatsächlich auf die Ansprüche eingehen würden.

Was können die Passagiere tun?

Passagiere, die ihre Ansprüche gegenüber einer Airline geltend machen wollen, sollten sich zunächst mit einem Formbrief an die Airline wenden. Wenn das nicht hilft und die nicht auf das Schreiben reagiert, dann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Ein Fachanwalt für Reiserecht wird dann ebenfalls ein Schreiben aufsetzen und die Airline dazu auffordern, die Entschädigung unverzüglich zu begleichen. Briefe mit dem Absender eines Anwalts verfehlen in der Regel nicht ihre Wirkung, denn dann wissen die Airlines, dass ihnen eventuell sogar eine Klage droht, wenn sie nichts unternehmen. Vielfach wird dann die Entschädigung gezahlt, wenn auch erst in einem Zeitraum, der nicht selten länger als ein halbes Jahr umfasst.

Bild: © Depositphotos.com / bradcalkins

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Ulrike Dietz