Bundesjustizminister plant eine Reform mit schalem Beigeschmack

Heiko Maas, Bundesjustizminister der SPD in der aktuellen Regierung plant eine , die für so manche einen schalen hat. Denn der Begriff „Mörder“ soll in der neuen nicht mehr vorkommen, ebenso wie das brutale Delikt gegen Leib und Leben nicht mehr automatisch mit einer geahndet werden soll.

Expertenrunde erstellte Bericht

Nach Informationen des „Spiegel“ erstellte eine 16-köpfige Expertenrunde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten einen Bericht, der insgesamt 282 Seiten umfasst. Wichtigster Tenor darin: der Begriff „Mörder“ solle aus dem gestrichen werden, auch „Totschläger“ soll daraus entfernt werden. Doch worum geht's wirklich? Grundsätzlich unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen . Mörder ist demzufolge jemand, der einen Menschen aus Motiven tötet, die die Gesellschaft weitgehend ablehnt. Diese sogenannten Mordmerkmale sind „Habgier“, „Heimtücke“ oder „niedrige Beweggründe“.

Scharfe Kritik von Kühne-Hörmann

Am geplanten Reformvorhaben kommt aus Hessen scharfe Kritik. Die zuständige Justizministerin Eca Kühne-Hörmann bezeichnete es als völlig sinnlos und gefährlich. Wer bei Mord über die Einführung milderer Strafen nachdenke, stelle den Wert des Lebens als höchstes schützenswertes Rechtsgut in Frage. Die CDU-Politikerin kritisiert weiter, dass diese Reform noch dazu gefährlich sei. Gerade über ein Delikt, das gegen Leib und Leben gerichtet ist, kann nicht in einer Art Lehrbuchdiskussion entschieden oder dieses reformiert werden. Die Rechtsprechung sei zudem jahrzehntelang gewachsen und gefestigt und bedürfe keineswegs einer Reform, so die Politikerin weiter.

Auslöser für Diskussion ist historisch bedingt

Der eine oder andere Bürger mag sich da schon die Frage stellen, worüber plötzlich diskutiert wird. Mord und Totschlag sind und waren seit jeher verachtens- und strafwürdige Delikte. Kritiker der jetzigen Norm führen ins Argument, dass die Formulierung des Tötungsdeliktes bisher vom Ungeist der Nazizeit geprägt gewesen sei. Sie gehen vorwiegend auf den NS-Reichsjustizminister Roland Freisler zurück. Statt objektiv anzuwendender Maßstäbe wurde damals einfach ein Tätertyp beschrieben und in gewisser Weise seine Gesinnung bestraft. Das sei mit dem modernen Strafrechtsverständnis nicht in Übereinkunft zu bringen. Vor allem aber wird bemängelt, dass der Mordparagraf lebenslange Freiheitsstrafe als einzige Strafe vorsieht. Mindestens 15 Jahre Haft im Einzelfall können als ungerecht empfunden werden, etwa wenn ein überforderter Ehemann seine todkranke Frau tötet.

Heimtücke ist kritisch zu betrachten

Sehr problematisch sehen Kritiker auch das Mordmerkmal Heimtücke an. Der Klassiker, der hier ins Treffen geführt wird, ist der Fall der schwachen Ehefrau, die ihren Ehemann nach Jahren der Qual im Schlaf tötet. Hier wird die physische Unterlegenheit der Frau beim geltenden Recht nicht entsprechend berücksichtigt. Um keine Missverständnisse zu provozieren, Heimtücke und weitere niedrige Beweggründe sollen keinesfalls im Zuge der Reform gestrichen werden. Zusätzlich sollen weitere erschwerende Gründe wie Tötung wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen sowie des Glaubens weiterhin als Mord geahndet werden.

Wie war der Umgang mit Problemen bis jetzt?

Richter sind demnach schon seit Jahren gefordert, weitgehende zu betreiben um zu gerechten Urteilen zu gelangen. Lebenslange Haftstrafen können zum Beispiel aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgemildert werden. Das sieht das Gesetz aber eigentlich gar nicht vor. Experten haben dazu nun vorgeschlagen, eine wie auch immer geartete vorsätzliche Tötung grundsätzlich als Mord einzustufen, ohne dass dafür weitere Merkmale notwendig sind. Diesbezügliche Haftstrafen sollen zwischen 8 und 15 Jahre liegen, können aber auch lebenslang betragen.

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Bundesjustizminister plant eine Reform mit schalem Beigeschmack

Maik Justus