Winterzeit bedeutet Schneeräumpflicht

Die kalte Jahreszeit hält Einzug in Deutschland, aber noch sind die Temperaturen erträglich und sollen stellenweise sogar auf 20 Grad Celsius klettern. Der erste Schneefall wird bestimmt kommen und damit verbunden ist die Einhaltung der Schneeräumpflicht, die vor allem Mieter beachten müssen.

Schneeräumpflicht in Deutschland

Die Schneeräumpflicht ist in der BRD gesetzlich geregelt, die Mieter, Vermieter, Hauseigentümer und Unternehmen gleichermaßen betrifft. Der Winterdienst ist sehr unbeliebt, da er ein frühes Aufstehen erfordert und bittere Kälte am Morgen besonders zu spüren ist. Bei Nichteinhaltung der auferlegten Schneeräumpflicht können empfindliche Geldstrafen drohen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Schneeräumpflicht müssen Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Die Schneeräumung muss auf einer Breite erfolgen, die es zwei Menschen erlaubt auf einem Gehweg aneinander vorbeizugehen. Gültig ist die Schneeräumpflicht von Montag bis Sonntag. An den Werktagen plus Samstag müssen die Gehwege von 7 Uhr bis 20 Uhr eis- und schneefrei gehalten werden. Sonntags beginnt der Winterdienst mit 9 Uhr morgens eine Stunde später und endet um 20 Uhr am Abend. Sollte der gerade geräumte Weg wieder zuschneien, muss dieser erneut mit der Schaufel von Schnee und Eis befreit werden. Bei starken Schneefall hat der Schneeräumpflichtige Zeit bis es zu schneien aufgehört hat. Sollte Glatteis auf dem Gehweg vor dem Mietshaus, Immobilieneigentum oder Gewerbeimmobilie vorhanden sein, greift das Streuen bei Glätte. Erlaubt sind Split, Sand und Granulat, während normales Streusalz in zahlreichen Gemeinden wegen der Umweltschäden nicht verwendet werden darf. Ein Vermieter darf im Mietvertrag oder mittels Hausordnung regeln, wann welcher Mieter die Schneeräumpflicht erfüllen muss. Die Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Schneeräumens obliegt dem Vermieter. Er hat das Recht ein Unternehmen mit dem Winterdienst zu beauftragen und darf die dadurch entstandenen Kosten an die Mieter weiterreichen.

Versäumte Schneeräumpflicht kann teuer werden

Bei einer Nichteinhaltung der Schneeräumpflicht, in deren Folge der Gehweg weder von Schnee noch Eis befreit wurde, kann teure Konsequenzen haben. Sollte sich jemand auf Grund dieses Versäumnisses auf dem verschneiten oder vereisten Gehweg verletzen, kann der Verletzte einen Schadenersatz verlangen. Der Eigentümer des Mietshauses oder Wohnhauses muss in diesem Fall ein Schmerzensgeld zahlen, einen Verdienstausfall ausgleichen oder Behandlungskosten übernehmen.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Anwaltskosten und deckt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Die Zahlung von Bußgeldern ist in einer Haftpflichtversicherung nicht vorgesehen. Bei einer Verletzung der Straßenreinigungsverordnung und dies schließt die Nichteinhaltung der Schneeräumpflicht ein, kann sich das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro belaufen. Fahrlässige Körperverletzung kann zu Geldstrafen führen und zwar wenn sich ein Passant auf dem Gehweg verletzt hat, obwohl dies hätte durch Räumen von Schnee und Eis verhindert werden können.

Ausnahmen vom Schneeschippen

In den letzten Jahren haben Gerichte entschieden, dass alte und kranke Menschen von der Schneeräumpflicht ausgenommen sind. Begründet wird dies mit der beschwerlichen Tätigkeit, die oft bei Kälte, Dunkelheit und Eisglätte erfolgt. Betroffene müssen rechtzeitig für eine Vertretung ihres Winterdienstes sorgen oder müssen die Kosten für den von einem Vermieter beauftragten Räumdienst tragen.

Bei Berufstätigkeit und Urlaub müssen sich Betroffene ebenfalls um eine Vertretung kümmern. Jedoch gilt es als unzumutbar für Arbeitnehmer bei Blitzeis nach Hause zu fahren, um den Gehweg von Schnee und Eis zu befreien. Das Streuen des Gehweges kann im Fall von Glatteis nach Feierabend stattfinden.

Fazit

Wer sich an die gesetzlichen Regeln des Winterdienstes hält und im Winter die Gehwege schnee- und eisfrei hält, befindet sich auf der sicheren Seite. Generell sehen viele Mieter, Vermieter, Hauseigentümer und Unternehmen die Schneeräumpflicht als ein lästiges Ärgernis an. Wer die Schneeräumpflicht als sportliches Training am frühen Morgen sieht, dem dürfte es leichter fallen die Gehwege rund ums Haus von Schnee und Eis zu befreien.

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Winterzeit bedeutet Schneeräumpflicht

Andreas Kraemer