Immer mehr Sparer in Deutschland nutzen die Möglichkeit, ihr Geld nicht bei einer inländischen Bank anzulegen, sondern sich für einen ausländischen Anbieter zu entscheiden. Bereits heute gibt es zahlreiche „Zweigstellen“ ausländischer Banken in Deutschland, die ihre Dienste meistens online zur Verfügung stellen. Während Kunden bisher insbesondere bei einer Anlage – bei einer deutschen Bank – in Euro oder einer anderen EU-Währung durch die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung in Deutschland auf der sicheren Seite waren, gab es bis dato zumindest bei einer Anlage in einer außereuropäischen Fremdwährung ein höheres Risiko. Dies hat sich allerdings zum 3. Juli 2015 hin zum Positiven geändert.
Zusätzlicher Schutz der Spargelder ab 3. Juli 2015
Seit Anfang Juli 2015 sind nicht nur alle Eurokonten, sondern auch sämtliche Fremdwährungskonten bei Banken geschützt, die ihren Hauptsitz in einem EU-Staat haben. Bisher erstreckte sich der Schutz lediglich auf Einlagen, die in Euro oder in einer anderen EU-Währung geführt wurden, wie zum Beispiel in britischen Pfund. Jetzt sind auch Fremdwährungskonten bei EU-Banken abgesichert, die zum Beispiel in US-Dollar geführt werden. Die Entschädigung findet trotzdem stets in Euro statt. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Änderung, die für manche Sparer interessant sein könnte.
Einlagensicherung kann auf 500.000 Euro erhöht werden
Bisher erstreckt sich die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU auf bis zu 100.000 Euro je Gläubiger. Mit der Änderung zum 3. Juli 2015 ist es nun in manchen Fällen möglich, die Höhe der Einlagensicherung für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro anzuheben. Zu den besonderen Fällen, in denen eine derartige Verfünffachung der Einlagensicherung erlaubt ist, zählen beispielsweise eine Heirat, eine schwere Krankheit, die Geburt eines Kindes, der Eintritt in den Ruhestand sowie Invalidität und Pflegebedürftigkeit.
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