Vor allem in den großen Städten wird es immer schwerer, bezahlbare Wohnungen zu finden. Wer Glück hat und eine Wohnung zu einer nicht zu hohen Miete findet, der sieht sich nicht selten mit einer hohen Ablöse- oder Abschlagsforderung konfrontiert, die der Vormieter verlangt. Zusammen mit den Kosten für den Umzug kann das sehr teuer werden, aber nicht alles muss der Nachmieter auch hinnehmen. Es ist immer eine gute Idee, sich im Vorfeld zu informieren, was erlaubt ist und was nicht.
Muss die Küche übernommen werden?
Jede Wohnung ist anders geschnitten und das kann besonders für die Küchenplanung zu einem Problem werden. Die Küche, die angeblich übernommen werden muss, gehört zu den Standardbeispielen, wenn es um die Ablösesumme geht. Viele Nachmieter sind oftmals froh, wenn die Küche in der Wohnung bleibt, denn das erspart den Kauf einer neuen Küche. Aber leider entspricht die Küche des Vormieters oftmals nicht dem Geschmack und den Vorstellungen. Der Vormieter kann seinen Nachfolger jedoch nicht dazu zwingen, die Küche zu übernehmen.
Zu hohe Ablösesummen sind verboten
Der Mieterbund beklagt sich immer wieder darüber, dass zu hohe Ablösesummen gefordert werden, denn nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz sind überteuerte Forderungen verboten. Nach dem Gesetz darf die geforderte Ablösesumme nicht in einem auffallenden Missverhältnis zum Wert des jeweiligen Mobiliars stehen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Kaufpreis 50 % über dem zeitlichen Wert liegt. Wer zu viel zum Beispiel für eine Küche mit veralteten Elektrogeräten bezahlt hat, der kann den überschüssigen Betrag noch für die Dauer von drei Jahren vom Vormieter zurückfordern.
Welche Rolle spielt der Vermieter
Will ein Mieter, der auszieht, seine Küche oder andere Gegenstände aus der Wohnung an den Nachmieter verkaufen, dann muss er vorher den Vermieter darüber informieren. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, dann kommt auch kein Verkauf infrage.
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