Der Satz „Sie sind gefeuert“, funktioniert nicht mehr, besonders dann nicht, wenn der Chef ihn aus einer Situation heraus ausspricht oder es keinen handfesten Kündigungsgrund gibt. Es gibt jedoch Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer bereits abgemahnt wurde oder es ein schwerwiegendes Fehlverhalten gab. Aber welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung? Wann darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter sofort rausschmeißen?
Mobbing
Wer wiederholt einen Kollegen vor einem Vorgesetzten diffamiert und ihm das Leben mit allerlei Gemeinheiten zur Hölle macht, der sollte sich nicht über eine fristlose Kündigung wundern. Mobbing ist ein Grund, um das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden.
Drogen und Alkohol
Ist im Arbeitsvertrag ein striktes Alkoholverbot zu finden, dann darf selbst bei internen Feiern nur mit Wasser angestoßen werden. Alkoholsucht ist eine Krankheit und wenn der Mitarbeiter eine Therapie verweigert, dann ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Auch wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, fliegt raus.
Beleidigungen
Wer wütend auf den Chef ist, der sollte sich seine Worte sehr genau überlegen, denn eine falsche Bemerkung oder ein Schimpfwort kann schon ausreichen, um fristlos gekündigt zu werden. Das gilt übrigens auch bei rechtsradikalen oder rassistischen Äußerungen.
Spesenbetrug
Falsche Angaben auf der Spesenabrechnung können zur fristlosen Kündigung führen. Selbst wenn es nur um ein Essen geht, das vielleicht der Kunde bezahlt hat und das trotzdem auf der Spesenabrechnung landet, reicht das aus, um das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden.
Sexuelle Belästigung
Ein Klaps auf den Po, eine anzügliche Bemerkung und schon greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und damit gibt es einen Grund für eine fristlose Kündigung. Das Gesetz betrifft Männer wie Frauen und beide können wegen sexueller Belästigung gefeuert werden.
Diebstahl
In einigen Unternehmen reicht es, einen Kugelschreiber mitzunehmen, um fristlos gekündigt zu werden, denn wer firmeneigenes Material für private Zwecke entwendet, gilt als Dieb.
Bild: © Depositphotos.com / ginasanders
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