Versicherungen nach der Heirat überprüfen

ist stets ein freudiger Anlass, denn immerhin geben sich zwei Menschen das Versprechen, ein Leben lang füreinander da zu sein. Bei all dieser Freude und den Feierlichkeiten sollten aber auch einige pragmatische Dinge nicht vergessen werden. Dazu gehören sowohl finanzielle und steuerliche als auch versicherungstechnische Angelegenheiten. So ist es beispielsweise sehr sinnvoll, spätestens nach der Hochzeit einmal die vorhandenen Versicherungen zu überprüfen und auch zu checken, ob in manchen Bereichen noch Bedarf vorhanden ist.

Privathaftpflichtversicherung schließt Eheleute ein

Die weitaus meisten Bürger haben heutzutage eine private , die einen sehr wichtigen Schutz bietet. Spätestens ab der Hochzeit müssen die beiden Ehepartner jedoch keine getrennte Versicherung mehr haben, sondern die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung schließt Eheleute nahezu immer automatisch mit ein. Demzufolge kann es sinnvoll sein, einen der zwei Verträge aufzulösen und stattdessen eine gemeinschaftliche Haftpflichtversicherung zu nutzen, zumal dies natürlich auch Beiträge gegenüber zwei einzelnen Versicherungen spart. Eine weitere Versicherung, die möglicherweise ebenfalls gekündigt werden kann, ist die Hausratversicherung. Dies trifft immer dann zu, wenn die Eheleute vor der Hochzeit vielleicht noch in zwei unterschiedlichen Wohnungen gelebt haben. Da die Hausratversicherung immer pro Wohnung und nicht pro Person gilt, würde nach dem Zusammenziehen natürlich ein Vertrag ausreichen.

Berufsunfähigkeit und private weiterhin Einzelversicherung

Während es bei der für Eheleute quasi automatisch eine gemeinschaftliche Absicherung gibt, trifft dies für andere Versicherungen in der Form nicht zu. Haben beispielsweise beide Ehepartner eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung, so muss diese auch nach der Hochzeit weiter als Einzelvertrag bestehen. Der Grund ist vor allem der, dass beispielsweise mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung ein Risiko abgesichert wird, welches sich speziell auf eine Person bezieht. Wird beispielsweise ein Ehepartner berufsunfähig, bedeutet dies natürlich nicht automatisch, dass auch der andere Ehepartner seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ähnlich verhält es sich mit der privaten Unfallversicherung und natürlich muss auch eine weiterhin auf die Person laufen, die schon vor der Hochzeit Vertragspartner war.

Bild: © Depositphotos.com / macniak

Versicherungen nach der Heirat überprüfen

Oliver Schoch
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