Binationale Ehen und auch Ehen, in denen die Partner mehr als eine Staatsbürgerschaft haben, führen bei deutschen Gerichten immer wieder zu Problemen. So auch ein aktueller Fall, in dem es um eine sogenannte Scharia-Scheidung, also um eine Scheidung nach islamischem Recht geht. Ist eine solche Scheidung überhaupt nach deutschem Recht gültig, oder gilt das Gesetz der Scharia? Dem Oberlandesgericht in München sind diese Fragen offenbar zu heikel, denn die bayrischen Richter haben diesen Fall jetzt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiter gegeben.
Welches Recht gilt?
Ein Ehepaar aus Syrien, beide haben die deutsche Staatsbürgerschaft, will sich scheiden lassen. Der Mann beantragt bei einem religiösen Gericht in der syrischen Stadt Latakia die Scheidung, die nach islamischen Recht auch ausgesprochen wird. Die Ehefrau will sich mit dieser Anerkennung aber nicht abfinden und wendet sich an ein deutsches Gericht. Der Präsident des Oberlandesgerichts in München gibt dem islamischen Richter in Syrien recht und jetzt steht die Frage im Raum, ist das Urteil des Kadis rechtmäßig? Der Ehemann sagt ja, seine Ehefrau aber sagt nein.
Es geht ums Geld
Das islamische Recht unterschiedet sich in wesentlichen Teilen vom deutschen Recht, besonders dann, wenn es um den Unterhalt geht. Nachdem das Scharia-Gericht in Syrien die Scheidungsformel ausgesprochen hatte, bekam die Ehefrau 20.000 Dollar und erkannte dafür im Gegenzug die Scheidung an. Nach dem Scharia-Gericht muss der Ehemann nach dieser sogenannten Morgengabe, für seine Frau keinen weiteren Unterhalt mehr bezahlen. Jetzt behauptet die Ehefrau, sie hätte das Geld nicht komplett erhalten, und möchte von ihrem Mann nun Unterhalt nach deutschem Recht. Kompliziert wird die Lage auch durch die Tatsache, dass das Ehepaar zeitweise in Syrien gelebt hat und erst wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist, als dort der Bürgerkrieg begann. Die Frage, welches Recht richtig ist, müssen nun die Richter in Luxemburg beantworten.
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