Neuer Monat und viele neue Gesetze. Im August ändert sich einiges in Deutschland. Die Deutsche Bahn, die Studenten, Trennungskinder, katholische Christen, Mieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Friseure sind von den Änderungen betroffen, die diesen Monat in Kraft treten. Wie sehen die Gesetzesänderungen aber im Einzelnen aus? Für wenn es wird es besser und für wen eher nicht?
Die neue BahnCard
Die Bahn macht massive Verluste und muss sich etwas einfallen lassen, um die Fahrgäste bei Laune zu halten. Vielleicht gelingt das mit der neuen BahnCard, die es ab dem 1. August auch für drei Monate gibt, und alle bis 26 Jahre fahren jetzt für 69,- Euro das ganze Jahr über in der zweiten Klasse.
Der vereinfachte Mindestlohn
Seit Anfang des Monats bekommen auch die Friseure und Friseurinnen den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für die Arbeitgeber fällt die Bürokratie in weiten Teilen weg, denn sie müssen keine Aufzeichnungen über die Arbeitszeit machen, wenn der Lohn der Angestellten regelmäßig mehr als 2.000 Euro Brutto beträgt.
Das ändert sich beim BAföG
Seit dem 1. August können auch die Studenten BAföG bekommen, die nur eine vorläufige Zulassung zu einem Masterstudium haben. Voraussetzung ist aber, dass die Zulassung innerhalb eines Jahres erteilt wird.
Die Mietpreisbremse auch in Bayern
Nach Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg ist die Mietpreisbremse jetzt auch in Bayern gültig. Bei Neuvermietung darf die Miete nicht mehr als 10 % über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.
Was ändert sich im kirchlichen Arbeitsrecht?
In der katholischen Kirche gibt es seit dem 1. August ein liberaleres Arbeitsrecht. Künftig dürfen auch Geschiedene, Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder Menschen, die nur auf dem Standesamt geheiratet haben, in kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten und Krankenhäusern arbeiten. Leider gelten die neuen Regeln nicht bundesweit, bislang sind es nur 23 von 27 Diözesen, die zugestimmt haben.
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