Abstand halten – drängeln wird teuer

, die keinen ausreichenden Abstand zum Vordermann halten und dazu auch noch drängeln, müssen tief in die Tasche greifen, wenn sie dabei erwischt werden. Das gilt auch dann, wenn in einer Kolonne gefahren wird und der Autofahrer gezwungen ist, näher auf das vorausfahrende aufzufahren, weil hinter ihm gedrängelt wird. Ein Gericht aus Bamberg hat jetzt über dieses Problem urteilen müssen.

Ein richtungsweisendes Urteil

Das Gericht in Bamberg musste sich mit einem Autofahrer auseinandersetzen, der gegen eine Anzeige Widerspruch eingelegt hatte. Der Mann war mit knapp 120 km/h auf der Autobahn unterwegs und der Abstand zum vorausfahrenden Wagen betrug ca. 16 m. Nach dem Gesetz hätte der Abstand aber keine 16, sondern 58 m betragen sollen. Der Autofahrer sah sich im Recht, denn seiner Meinung nach hatte er in der Autokolonne keine Möglichkeit den Abstand zu vergrößern, weil die Wagen, die hinter ihm fuhren, gedrängelt haben. Die Richter konnte seiner Argumentation nicht folgen, denn sie waren der Ansicht, dass eine Unterschreitung des Mindestabstands ist immer nur dann erlaubt ist, wenn der Vordermann abrupt auf die Bremse tritt oder aber plötzlich die Fahrspur wechselt.

Es wurde teuer

Das zu dichte Auffahren ist nach Ansicht der Bamberger Richter besonders dann nicht richtig, wenn auf einer längeren Strecke in einer Kolonne gefahren wird, wie das bei dem Bamberger Autofahrer ja der Fall war. Auch dass der Autofahrer mit fast 120 Stundenkilometer unterwegs war, hat das Urteil bekräftigt, denn wenn Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h gefahren werden, dann müssen die Autofahrer, die mit weniger als einer halben Tacholänge auf den Vordermann auffahren, mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Wie hoch das Bußgeld ist, das wird jedoch unterschiedlich gehandelt, in Bamberg wurde der Autofahrer zu einem Bußgeld in Höhe von 320,- verurteilt und er bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.

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Abstand halten – drängeln wird teuer

Ulrike Dietz