Das Betreuungsgeld war seit seiner Einführung in der Diskussion. Für die einen war die sogenannte Herdprämie etwas, das dafür gesorgt hat, dass Frauen zu Hause bei der Familie bleiben und damit ein angestaubtes Rollenklischee erfüllen, für die anderen war die Prämie eine gute Sache, um den Zusammenhalt von Familien zu fördern. Das Verfassungsgericht hat das Betreuungsgeld jetzt gekippt und einer will sich damit nicht abfinden.
Keine Zuständigkeit
Hamburg hatte vor dem Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Betreuungsgeld eingereicht, und zwar mit der Begründung, dass der Bund nicht dafür zuständig ist. Das Gesetz sei ohne die Stimmen des Bundesrates, also der Ländervertretung in Kraft getreten und das sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die Richter in Karlsruhe sahen das ebenso und erteilten der umstrittenen Prämie jetzt eine Abfuhr. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist das Betreuungsgeld Sache der Bundesländer und nicht des Bundes. Wer das Betreuungsgeld möchte, der muss es in Zukunft auch bezahlen. Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer sieht das allerdings ganz anders.
Bayern bleibt beim Betreuungsgeld
Unmittelbar nach dem Urteil aus Karlsruhe stellte Horst Seehofer fest, dass es das Betreuungsgeld in Bayern auch weiterhin geben wird. Aber das Land Bayern will die Herdprämie nicht bezahlen, dafür soll wie bisher der Bund, also alle deutschen Steuerzahler aufkommen. Auch Gerda Hasselfeld, die Vorsitzende der bayrischen Landesgruppe im Bundestag will das Betreuungsgeld weiter zahlen, denn ihrer Meinung nach sollten die Eltern die Wahl haben, ob sie ihr Kind betreuen lassen oder sich selbst darum kümmern wollen.
Mehr Kitas
Die SPD und auch die Grünen begrüßen das Urteil aus Karlsruhe, denn sie plädieren schon lange dafür, dass das Geld, was für das Betreuungsgeld ausgeben wird, deutlich sinnvoller angelegt werden kann. Mit den Milliarden, die in der Zukunft gespart werden, können neue Kitas gebaut und mehr Erzieherinnen und Erzieher vernünftig bezahlt werden.
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