Der verrückte Streit ums „Nivea-Blau“

In Sachen Kosmetik und Beauty gibt es unterschiedliche Merkmale, die Produkte zum Kundenliebling und unverwechselbaren machen. Neben Düften oder angenehmen Konsistenzen hat sich Nivea vor allem durch das ganz eigene Blau seiner Verpackungen einen Namen gemacht und diese Farbe auch markenrechtlich geschützt. Konkurrent Unilever, unter anderem mit der Produktserie Dove am Start, geht juristisch dagegen vor.

Während gerade die in Sachen Beautyprodukten profitiert, gibt es auch Marken, die in dieser Hinsicht mit ganz anderen Werten punkten. Dazu gehört unbestritten Nivea, das viele heutzutage mit dem Duft der Haut in der Jugend oder sogar Kindheit verbinden. Niveacreme hat eben Tradition und ist unverkennbar dank seines einzigartigen Duftes und der typisch blauen Verpackung, sei es Dose oder Flasche. Unilever begründete seine Klage auf Aufhebung des Patents auf die damit, dass zu wenige Verbraucher die Farbe tatsächlich mit Nivea in Verbindung brächten.

Etappensieg für

Der Kosmetik-Konzern Beiersdorf hat nun einen Etappensieg in diesem etwas skurril anmutenden Rechtsstreit um die Farbe Blau errungen. Denn der Prozess um die Löschung der umstrittenen Farbmarke muss vor Gericht komplett neu aufgerollt werden. Das gaben die Richter am Bundesgerichtshof gestern bekannt. In der Begründung heißt es, dass das zu strenge Maßstäbe bei der Beurteilung des Falles angelegt habe. Daher wurde der Fall von den Karlsruher Markenrichtern nach München zur erneuten Beurteilung zurück verwiesen. Dort hat ein neues Gutachten dann zu klären, wie viele Verbraucher den blauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen.

Löschungsantrag ursprünglich bestätigt

Dem nunmehrigen Streit um das Nivea-Blau ging eine Löschungsanordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes voraus, der vom Bundespatentgericht 2013 bestätigt wurde. Seit 2007 hat die Firma Beiersdorf den dunkelblauen Farbton für die Verpackung und Außendarstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege geschützt. Der Mitbewerber Unilever, der unter anderem Kosmetika mit der Marke Dove auf den Markt bringt, hatte damals die Löschung der Farbmarke beantragt. Damit hätte auch er das Dunkelblau für seine Produkte verwenden können und nicht mehr nur Beiersdorf. Ursprünglich bekam Unilever auch Recht, denn das Bundespatentgericht urteilte 2013, dass zu wenige Verbraucher bei einer dunkelblauen Verpackung automatisch an Nivea denken würden. Mindestens 75 Prozent der Befragten hätten die Frage, ob sie bei Dunkelblau automatisch an Produkte von Beiersdorf denken, mit Ja beantworten müssen. Ein Gutachten, das der Hamburger Konzern selbst in Auftrag gegeben hatte, ergab jedoch nur einen Prozentsatz von knapp 50.

BGH-Richter setzen Bekanntheitswert niedriger an

Die 75-prozentige Richtmarke für den Wiedererkennungswert setzte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe nun geringer an. Denn ihm zufolge reicht es aus, wenn 50 Prozent der Befragten eindeutig an die Marke denken würden. Doch das von Beiersdorf vorgelegte Gutachten wies auch noch andere Mängel auf, weshalb das Bundespatentgericht für die Beurteilung ein neues erstellen lassen muss. Mit dieser Entscheidung zeigt sich auch Unilever zufrieden, denn man gehe im Unternehmen davon aus, dass der Löschungsentscheid im Endeffekt durchgesetzt werde, sagte ein Sprecher.

Damit bleibt es spannend im Streit um das Nivea-Blau, das dennoch für viele untrennbar mit dem Konzern Beiersdorf verbunden bleibt und längst mehr ist als ein Symbol für ein Qualitätsprodukt zur Hautpflege und Kosmetik weltweit.

Bild: © Depositphotos.com / bizoon

Der verrückte Streit ums „Nivea-Blau“

Maik Justus