Kann der Vermieter Haustiere verbieten?

Wenn die Kinder die Eltern nerven, dass sie unbedingt ein Haustier haben wollen, dann geben viele Eltern nach und kaufen den Kindern eine Katze oder einen Hund. Die meisten kommen allerdings nicht auf den Gedanken einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, denn nicht in jeder Mietwohnung sind Haustiere auch ausdrücklich erlaubt. Viele Vermieter haben zwar nichts gegen Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Vögel einzuwenden, aber wenn es um Hund und Katze geht, dann wird das von Vermietern nicht so gerne gesehen. Kann aber ein Vermieter Haustiere einfach verbieten oder ist ein solches Verbot gesetzeswidrig?

Das sagt das Mietrecht

Wer sich die Mühe macht und das Mietrecht im Bezug auf die Haltung von Haustieren studiert, der wird schnell feststellen, dass das Mietrecht das Halten von kleinen Haustieren erlaubt, ganz gleich, was der Vermieter auch dazu sagt. Bis 2013 war es nur mit der Zustimmung des Vermieters erlaubt, auch einen Hund oder eine Katze zu halten, aber das ist jetzt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr zulässig. Das BGH hat in seinem Urteil vom 20.März 2013 festgelegt, dass Mieter, denen verboten wird einen Hund oder eine Katze zu halten, unangemessen benachteiligt werden.

Leider besagt das Urteil des höchsten Gerichts aber nicht, dass unter allen Umständen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen erlaubt ist, es liegt vielmehr nach wie vor im Ermessen des Vermieters, ob er einen Hund oder eine Katze in der Wohnung duldet. Der Vermieter kann es aber nicht einfach ablehnen, wenn sein Mieter einen Hund kaufen will, er muss vorher die anderen Mieter des Hauses fragen, ob sie damit einverstanden sind, wenn der Nachbar einen Hund hält. Sind die anderen Mieter einverstanden, dann muss auch der Vermieter zustimmen und die Haltung des Hundes oder der Katze erlauben.

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Wie sieht es mit exotischen Haustieren aus?

Exotische Haustiere werden immer mehr zum Trend, denn es gilt als schick, eine Schlange, einen Leguan oder einen Gecko im Wohnzimmer zu haben. Wer sich ein exotisches Tier in die Wohnung holen möchte, der muss ebenfalls im Vorfeld mit seinem Vermieter sprechen und dieser muss auch hier erst die anderen Mietparteien befragen, ob sie damit einverstanden sind. Handelt es sich bei diesen Exoten um Tiere, die unter die sogenannte Gefahrtierverordnung fallen, was zum Beispiel bei giftigen Schlangen der Fall ist, dann muss der Vermieter nicht zustimmen, denn nach dem Gesetz dürfen diese Tiere überhaupt nicht in privaten Räumen gehalten werden.

Lehnen die Nachbarn ab, was bei exotischen Tieren sehr häufig der Fall ist, dann kann der Vermieter die Haltung dieser Tiere verbieten, und wenn der Besitzer der Tiere dieses Verbot missachtet, dann kann ihm der Vermieter auch fristlos kündigen.

Wann ist eine Kündigung rechtens?

Auch wenn ein Hund gut erzogen ist, kann er für Ärger sorgen. Wenn der Vermieter der Haltung des Hundes zugestimmt hat und der Hund das Bellen aber nicht lassen kann, dann kann das eine Kündigung der Wohnung nach sich ziehen. Auch wenn die Katze die Türen oder das Parkett zerkratzt, dann kann der Vermieter verlangen, dass die Katze abgeschafft wird, denn in diesem Fall wird sein Eigentum beschädigt. Darüber hinaus kann der Vermieter auch verlangen, dass der Mieter für die Instandsetzung aufkommt. Wenn der Mieter sich weigert, dann hat der Vermieter nicht nur die Möglichkeit dem Mieter zu kündigen, sondern ihn auch auf Schadensersatz zu verklagen.

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Wer sich einen Hund oder eine Katze halten möchte, der sollte zuvor mit dem Vermieter und mit den Nachbarn sprechen, denn nur so können Missverständnisse vermieden werden. Sind die Nachbarn und der Vermieter einverstanden, dann steht dem Kauf eines Hundes oder einer Katze allerdings nichts mehr im Wege.

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Maik Justus