Bentour bietet kostenlose Umbuchung von Türkei-Reisen

Der Schweizer Bentour bietet seinen Kunden eine kostenlose Umbuchung von auf andere bis 30 Tage vor der Abreise an. Das Angebot ist für gebuchte Reisen bis zum 31. März 2017 gültig, nicht eingeschlossen sind Türkei-Reisen, die Flüge zum Tagespreis inkludiert haben. Das Ersatzreiseziel darf den Regelungen der Umbuchung entsprechend nicht teurer als der ursprünglich gebuchte Urlaub sein. Bentour hat seinen Sitz in der Schweiz und 50 Prozent seiner Kunden kommen aus Deutschland. Das Unternehmen hatte vor kurzer Zeit das Reiseangebot auf weitere Länder erweitert.

Kunden sollen von der Sicherheit profitieren

Die Umbuchungsoption stand bereits am Jahresanfang zur Verfügung. Das Unternehmen möchte damit den Kunden eine bessere Sicherheit bieten, um im Fall des Falles ohne Zusatzkosten auf ein anderes Reiseland umbuchen zu können. In der Sommersaison 2016 sind deutlich weniger Deutsche in die Türkei gereist als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres, schuld daran ist neben den Terroranschlägen auch die politische Lage in dem beliebten Urlaubsland. Bentour verzeichnete bei den Türkei-Reisen ein Umsatzminus im einstelligen Prozentbereich.

Wie wird eine Reise umgebucht?

Eine Reise umbuchen auf ein anderes Reiseziel ihrer Wahl im Wert der gebuchten , können Urlauber bei Bentour bis 30 Tage vor Reiseantritt. Die Umbuchung ist kostenlos und führt zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Urlauber. Umgebucht werden kann die Urlaubsreise telefonisch, per E-Mail oder über das Reisebüro, bei dem der Urlaub in die Türkei gebucht wurde.

Generell sind Umbuchungen nur mit Einverständnis des möglich und können unter Umständen kostenpflichtig sein. Eine gebuchte Pauschalreise kann im Nachhinein auf ein anderes Reiseziel oder einen anderen Termin umgebucht werden, falls dafür persönliche Gründe vorliegen. Hier ist der Kunde auf die Kulanz des Reiseanbieters angewiesen, und sollte der „grünes Licht“ geben, können Umbuchungsgebühren berechnet werden, die sich den allgemeinen Reisebedingungen (AGB) zufolge auf bis zu 30,00 Euro belaufen können. Die Gebühr wird fällig, weil die Umbuchung für den Reiseveranstalter mit einem bürokratischen Aufwand verbunden ist. Einige Reiseanbieter stufen eine Umbuchung als „künstlichen Rücktritt“ und zugleich als Neuanmeldung ein. Jede AGB, in denen Stornogebühren erwähnt werden, gilt als ungültig. Eine Ausnahme bilden Fristen, die für Reiseumbuchungen gelten und dem Urlauber vor der Buchung der Reise mitgeteilt wurden.

Wenn dem Kunden ein Reiseantritt nicht möglich sein sollte, hat er das Recht, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, Gründe dafür muss er keine nennen. Die Extrakosten hierfür können bis zu 30,00 Euro für eine neue Reisebestätigung oder eine feste Bearbeitungsgebühr sein. Der Reiseveranstalter darf die Ersatzperson ablehnen, falls sie die Reisevoraussetzungen nicht erfüllt oder wenn gesetzliche Vorschriften und staatliche Anordnungen dem gegenüberstehen. Bei einer fehlenden Ersatzperson hat der Reisende einzig die Option, den Vertrag zu kündigen.

Umbuchung bei Individualreisen

Bei Individualreisen muss die Airline für die Umbuchung ihre Zustimmung erteilen. Die Flug-Umbuchung gilt nur für Flüge, die zu normalen Preisen gebucht wurden und sie ist kostenlos. Sollte es sich um Sonderangebote oder Billigflüge handeln, ist eine Umbuchung ausgeschlossen oder mit hohen Kosten verbunden. Eine Übertragung des Tickets auf eine andere Person wird von den meisten Fluggesellschaften untersagt. Praktisch jedes Flugticket beinhaltet den Hinweis, dass eine Übertragbarkeit auf andere Personen nicht möglich sind. Eine Individualreise ist eine Reise, bei der die Anreise und die Unterkunft separat gebucht werden.

Wenn es Flugausfälle oder Flugverschiebungen geben sollte, haben Verbraucher basierend auf der europäischen Fluggastrechte-Verordnung, das Recht auf eine Flugpreis-Erstattung oder einen Ersatzflug. Sie haben außerdem das Recht auf kostenlose Mahlzeiten, Übernachtungen und Telefonate. Ein Schadenersatz wird fällig, wenn Flüge gestrichen wurden oder sich verspätet haben. Als Ausnahme gelten außergewöhnliche Umstände, wozu Unwetter, Streiks von Fluglotsen oder Sicherheitsmängel zählen, die sich negativ auf den Flugplan auswirken können.

Die Umbuchung einer Unterkunft liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Hotels, der Pension oder der Ferienwohnung. Wenn die gebuchte Unterkunft vom Urlauber aus irgendwelchen persönlichen Gründen nicht genutzt werden sollte, bleibt noch die Möglichkeit, nach einer kostenlosen Stornierung zu fragen oder eine Ersatzperson anzubieten.

Bild: © Depositphotos.com / EnginKorkmaz

Bentour bietet kostenlose Umbuchung von Türkei-Reisen

Andreas Kraemer