BGH-Urteil sorgt für weiterhin für kostspielige Reise-Umbuchungen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bleiben weiterhin teuer, weil ihren Kunden nach wie vor hohe Zusatzgebühren berechnen können, falls eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umgebucht werden sollte. Wie Dietlind Weinland, die Presserichterin des BGH erklärte, dürfen Reiseveranstalter dem Gesetz zufolge, auch Mehrkosten berechnen. Bei diesen Mehrkosten handelt es sich nicht nur um Verwaltungskosten, sondern auch zum Beispiel um die Buchung eines neuen Fluges, weil das ursprüngliche Ticket nicht übertragen werden kann und die Kosten für den Reiseveranstalter nicht erstattungsfähig sind.

Das BGH verhandelte zwei Fälle

Zwei Fälle bezüglich Reiseumbuchung wurden vom BGH verhandelt. Der erste Fall handelte von einem Reisenden, der von Berlin nach Dubai fliegen wollte, und im zweiten Fall war eine Reise von Berlin nach Phuket geplant. Der Pauschalreisende wird zwei Tage vor dem Abflug krank und fragt, ob ein anderer Reisender die Flugreise übernehmen könnte. Dies sei nur mit neuen Tickets für andere Flüge oder einem Upgrade auf die Business-Class möglich, verbunden mit Mehrkosten. Aufgrund der hohen Mehrkosten erfolgt ein Rücktritt der Kunden vom Reisevertrag. Die zwei Reiseveranstalter FTI und BigXtra Touristik behalten als Rücktrittsversicherung 90 bzw. 85 Prozent des Reisepreises ein. Den betroffenen Kunden, die zurückgetreten sind, überweisen sie eine Entschädigung von 10 bzw. 15 Prozent des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, das preiswerteste Flugticket für den Ersatzreisenden zu ordern. Von dem Urteil profitieren vor allem die und Reiseveranstalter. Wer weiß, dass er eine gebuchte Reise nicht antreten kann, der sollte das Recht auf Reiserücktritt in Anspruch nehmen. Bei einem Reiserücktritt verliert der Reisende zwar einen erheblichen Teil des Reisepreises und erhält nur eine Entschädigung von 10 bis 15 Prozent des gezahlten Preises, doch auf der anderen Seite entgeht er so den hohen Mehrkosten, die mit einer verbunden sind.

Die Reiseveranstalter haben die Befürchtung, dass ein Zweitmarkt entsteht, bei dem Reisetickets auf andere Reisende übertragen werden. Diese Reiseübertragung, auch „Name Change“ genannt, wollen sie unbedingt verhindern und genau das wurde mit dem BGH-Urteil erreicht. Das unternehmerfreundliche Urteil muss kritisch gesehen werden, weil Reise-Umbuchungen nun extrem teuer werden können.

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BGH-Urteil sorgt für weiterhin für kostspielige Reise-Umbuchungen

Andreas Kraemer