Unister – Gutscheine von Ab-in-den-Urlaub-Deals.de ungültig

Nach der überraschenden Pleite des Unternehmens Unister, die durch den Tod des Gründers Thomas Wagner ausgelöst wurde, erwartet die Urlauber bei Reisegutscheinen von Ab-in-den-Urlaub-Deals.de eine böse Überraschung. Rund 14.000 Reisegutscheine des Urlaubsportals haben ihre Gültigkeit verloren und werden von Vertragspartnern vor Ort nicht anerkannt, was Hotels dazu veranlasst, eine Neuzahlung zu fordern. Wie der zuständige Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Lucas F. Flöther am 21. Juli 2016 mitteilte, wurde das vorläufige Insolvenzverfahren auch für drei weitere Tochterfirmen der Unister Holding eröffnet. Davon betroffen sind die Unister GmbH, U-Deals und die Unister Travel Betriebsgesellschaft.

Rechtsanwalt warnt Urlauber

Der Rechtsanwalt warnt Urlauber davor, dass Hotels eine schon getätigte Anreise ablehnen oder eine erneute Bezahlung für den gebuchten Zeitraum fordern könnten. Die Kunden von U-Deals wurden über die Nichteinlösbarkeit ihrer Reisegutscheine informiert, weil nach dem Insolvenzrecht alle Zahlungen für Gutscheine in die Insolvenzmasse einfließen, es sollen aber kulante Lösungen gefunden werden.

Von der Ungültigkeit ihrer Reisegutscheine sind die Kunden, die sich für ein frei wählbares Anreisedatum nach dem 20. Juli 2016 entschieden haben, nicht betroffen. Bei einer jetzigen Reisebuchung über eines der zahlreichen Unister-Portale würden Kunden auf jeden Fall die gebuchte Leistung erhalten.

Mysteriöser Tod des Unister-Gründers

Bei einem Rückflug mit einem Kleinflugzeug von Italien nach Leipzig kam es zu einem tödlichen Absturz in Rumänien, bei dem der Unister-Gründer Thomas Wagner, der Pilot und ein weiterer Mann starb. Wie Focus Online berichtete , handelt es sich bei dem Mann um eine Art Vermittler, der ein ominöses Finanzgeschäft in Italien vermittelt hatte. Thomas Wagner und der Unister-Mitgesellschafter Oliver Schilling wurden nach neuesten Ermittlungen das Opfer eines geschickten Millionenbetrugs in Form eines sogenannten Rip-Deal-Geschäfts.

Die Polizei warnt vor Rip-Deal-Geschäften, bei denen angeblich ehrliche Geschäftsleute mit hohen Geldbeträgen locken und dafür eine Vorabzahlung verlangen. Doch in den meisten Fällen entpuppen sich solche Geschäftsleute als unehrlich und tauchen mit der Vorauszahlung ihrer Opfer unter. Zur Zeit arbeitet die Polizei an einer vollständigen Aufklärung des Falls um den Tod des Unister-Gründers.

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Unister – Gutscheine von Ab-in-den-Urlaub-Deals.de ungültig

Andreas Kraemer