So geschickt lügen die Reiseveranstalter

Viele blättern schon jetzt in den bunten Reisekatalogen und suchen sich ein Ziel für den nächsten aus. Nicht selten wird der Traumurlaub aber zu einem Albtraum, und die blumigen Texte in den Reiseprospekten sind daran nicht ganz unschuldig. Lügen dürfen die Reiseveranstalter nicht, aber sie dürfen ihre Angebote kreativ beschreiben.

Beliebte Floskeln und ihre wirkliche Bedeutung

Reiseprospekte erinnern immer ein wenig an Arbeitszeugnisse – sie sind nett formuliert, sie verzerren aber die Realität. So entpuppt sich der „aufstrebende Urlaubsort“ gerne als eine einzige Baustelle und das Hotel in „verkehrsgünstiger Lage“ liegt direkt an einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße. Bei einer „örtlichen Reiseleitung“ sind gefragt und eine „internationale Atmosphäre“ verspricht Partylärm bis zum Morgengrauen. Bei einer „natürlichen Belüftung“ fehlt die Klimaanlage und die „internationale Küche“ bedeutet nicht selten eine schlichte Kost aus Tiefkühltruhe und Mikrowelle.

Ist eine Klage sinnvoll?

Wenn sich der „naturbelassene Strand“ als Müllhalde entpuppt, dann ist die Enttäuschung verständlicherweise groß. Ob Urlauber einen Anspruch auf Schadensersatz haben, ist in diesen Fällen aber höchst fraglich, denn sie müssen dem Reiseveranstalter einwandfrei nachweisen können, dass er bei seinen Beschreibungen gelogen hat. Das ist nicht leicht, denn wie schon gesagt, gegen eine kreative Beschreibung ist leider nichts einzuwenden.

Bild: © Depositphotos.com / bioraven

So geschickt lügen die Reiseveranstalter

Ulrike Dietz