Steuern, Gesundheit und Soziales – die Änderungen 2016

Mit dem kommen auch zahlreiche auf die Deutschen zu. Die Änderungen 2016 betreffen die Steuern ebenso wie die sozialen Leistungen und auch für Familien ändert sich ab dem 1. Januar 2016 einiges. So bekommen die Krankenhäuser Zuschläge, wenn sie gute Leistungen erbringen, Familien mit Kindern können sich über steuerliche Entlastungen freuen und wer mehr verdient, der muss im neuen Jahr auch mehr Sozialabgaben leisten.

Änderungen 2016  – was erwartet die Familien?

Ab dem 1. Januar 2016 steigt der Kinderfreibetrag um 96,- , also um 48,- Euro pro Elternteil. Für die Eltern gilt, ein Einkommen von 7248 Euro pro Jahr und Kind bleibt steuerfrei. Im Januar steigt aber auch das Kindergeld, und zwar um zwei Euro pro Kind und auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20,- Euro auf jetzt 160,- Euro.

Was ändert sich für Hartz IV Haushalte?

Die Änderungen 2016 betreffen auch alle, die Hartz IV beziehen, denn sie bekommen ein wenig mehr Geld. So steigt für Alleinstehende der Regelsatz auf 404,- Euro, fünf Euro mehr als bisher. Ehepaare und Lebensgemeinschaften bekommen vier Euro mehr, der Regelsatz steigt damit auf 364,- Euro pro Monat. Familien, die ein geringes Einkommen haben, bekommen ab Januar einen höheren Zuschuss zur Miete.

Die Steueränderungen 2016

Ab Januar dürfen sich alle freuen, die zahlen, denn Sie haben mehr in der Geldbörse: Der Grundfreibetrag steigt um 180,- Euro. Alle, die nicht verheiratet sind, dürfen im neuen Jahr 8652 Euro verdienen, erst wenn diese Summe überschritten wird, dann müssen Steuern bezahlt werden. Für Ehepaare und auch für eingetragene Lebensgemeinschaften gilt ein Betrag von 17.304 Euro pro Jahr, der steuerfrei ist. Alle, die keiner Arbeit nachgehen, aber trotzdem ein Einkommen haben, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen mehr als 8652 Euro ausmacht. Das trifft auf Rentner ebenso zu wie auch auf Vermieter.

Was ändert sich bei den Sozialabgaben?

Auch wer gut verdient, der muss sich auf Änderungen 2016 einstellen, denn im neuen Jahr steigen die Sozialabgaben. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4125,- Euro, künftig werden es 4237,50 Euro sein. In den alten Bundesländern steigt die Bemessungsgrenze bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung von 6050 Euro auf 6200 Euro, im Osten wird von 5200 Euro auf 5400 Euro angehoben.

Die Frauenquote kommt

Vielleicht wird das neue Jahr ein Jahr für die Frau, denn die Unternehmen müssen die Frauen-Quote anheben. So sollen mehr Frauen in Führungspositionen und in die Chef-Etagen kommen. Wenn in einem Unternehmen die Posten für den Aufsichtsrat neu besetzt werden sollen, dann muss die Frauen-Quote künftig bei 30 % liegen. Allerdings gilt diese Regelung vorerst nur für die mehr als 100 Unternehmen, die an der Börse notiert sind und in denen die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht haben.

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Ulrike Dietz