Skigebiete schließen – welche Rechte haben Urlauber?

Die viel zu milden sorgen in den Skigebieten für zu wenig . In der und in stehen bereits einige Skilifte still und auch in der Skihochburg Österreich sind die Betreiber in Sorge um die Saison. Wenn noch mehr Skigebiete schließen, fragen sich viele Urlauber, welche Rechte sie in diesem Fall haben.

Viel zu warm

Zu wenig Neuschnee und selbst für die Produktion von Kunstschnee ist es zu warm – so sieht es im Moment in vielen Skigebieten in den Alpen aus. In Deutschland halten aktuell nur noch 23 von 168 Skigebieten den Betrieb aufrecht. Betroffen sind besonders die Gebiete in den niedrigen Lagen und die Pisten unterhalb von 1500 Metern. Die Schweiz hat ebenfalls mit einer schwierigen Saison zu kämpfen. 17 Skigebiete im Nachbarland sind schon geschlossen, sogar höher gelegene Regionen wie beispielsweise die Grimmialp.

Wie sieht es in Österreich aus?

Wer seinen Winterurlaub in Österreich gebucht hat, ist etwas besser dran. Zwar sind auch hier 41 Skigebiete geschlossen, 169 aber sind geöffnet und hier kann problemlos Ski gelaufen werden.

Die Rechte der Reisenden

Wenn der Skiurlaub aufgrund von Schneemangel ausfällt, haben Reisende leider nur sehr wenige Möglichkeiten, ihr zurückzubekommen. Einige Skigebiete, wie etwa Splügen-Tambo in der Schweiz, erstatten den Feriengästen bei Schließung die schon bezahlten Skistunden und die Mehrtageskarten. Schwieriger sieht es bei den Kosten der Individual- und Pauschalreisenden aus. Schneemangel ist kein Verschulden des Reiseveranstalters, jedoch gibt es auch Ausnahmen. Sollte der Veranstalter im Vorfeld mit Schneegarantien am Urlaubsort werben, dann ist er verpflichtet, die Reisekosten zu erstatten.

Werden die Hotelkosten erstattet?

Je nachdem, welches gebucht wurde, kann ein Skiurlaub ein teures Vergnügen sein. Wer ein Zimmer gebucht hat, aber die nicht antreten möchte, weil im Urlaubsort kein Schnee liegt, hat Pech. Alle Individualreisenden bleiben auf ihren Kosten sitzen, denn das Hotel hat nichts mit dem Schneemangel zu tun, der Gast hat dort nur seinen Aufenthalt gebucht, nicht aber die Tageskarten für den Skilift oder die Skistunden.

Bild: © Depositphotos.com / logoff

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Nadine Jäger