Gesetzesänderungen ab Dezember 2015

Im Dezember 2015 hat neue Regeln und Gesetze beschlossen, wovon Bürger und Unternehmen gleichermaßen betroffen sind. Am Jahresende laufen zahlreiche Fristen für Fördergelder, Befreiungen und Zuschüsse aus.

Welche Gesetzesänderungen es sind, erfahren Sie in unserem Artikel.

Gesetzesänderungen Dezember 2015

Zehn Jahre KFZ-Steuerfreiheit für Elekroautos

Eine der beschlossenen Gesetzesänderungen betrifft die Kraftfahrzeugsteuer. Von der KFZ-Steuer können sich Besitzer eines Elektroautos für zehn Jahre befreien lassen. Das Elektroauto muss dafür bis zum 31.Dezember 2015 bei einer KFZ-Zulassungsstelle angemeldet worden sein. Die KFZ-Befreiung reduziert sich ab 2016 auf fünf Jahre, weshalb sich Elektroauto-Besitzer mit dem Antrag beeilen sollten.

Bescheinigung für Nichtveranlagung

Eine Bescheinigung für Nichtveranlagung kann jeder Steuerzahler bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Von dieser Regelung profitieren vor allem Eltern, bei denen die Kinder Zinseinnahmen erzielen. Sollte der Wert eines Sparkontos oder Depots den Sparer-Freibetrag überschreiten, wird aufgrund der Bescheinigung für Nichtveranlagung keine Kapitalertragssteuer berechnet. Die Kinder dürfen als einzigste Bedingung neben den Zinseinkünften kein weiteres Einkommen haben.

Trinkwasserschutz gestärkt

Im Bereich des Trinkwassers hat der Gesetzgeber entsprechende Gesetzesänderungen beschlossen. Der Trinkwasserschutz erfährt ab dem 1.Dezember 2015 eine Verstärkung, indem eine neue Trinkwasserverordnung vom Gesetzgeber aktiv geschaltet wird. Im Rahmen der Anpassung prüfen die zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern umfangreich auf radioaktive Stoffe. Die Strahlenbelastung ist im Trinkwasser der BRD durchschnittlich sehr niedrig. Der Gesetzgeber hat mit der Erhöhung des Trinkwasserschutzes eine Richtlinie der EU umgesetzt, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berichtet.

Mietpreisbremse aktiv

Die Mietpreisbremse wird in weiteren Ländern aktiviert. In den Bundesländern NRW, Berlin und Hamburg gilt die Bremse zur Deckelung der Mietpreise schon. Von der Mietpreisbremse dürften nach Einschätzung von Fachleuten vorwiegend Besserverdiener profitieren, während dies bei Menschen mit geringen Einkommen selten der Fall sei. Das Wohnungsangebot erfordere aufgrund dieser Ungerechtigkeit einen Ausbau.

Bundesfreiwilligendienst ausgebaut

Der Bundesfreiwilligendienst wurde mit einer ausgebaut und zwar finanziert der Bund bis 2018 jährlich 10.000 zusätzliche Stellen für die Flüchtlingshilfe. Jeder Bürger, der seine Pflichtschulzeit abgeschlossen hat, darf sich ab Dezember für das zeitlich befristete Sonderprogramm bewerben. Die Freiwilligen müssen sich dafür eine passende Einsatzstelle suchen, wie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) berichtet.

KfW-Förderung läuft aus

Die KfW-Förderung für Solaranlagen mit Akkuspeicher läuft noch bis zum 31.Dezember 2015. Ab Januar 2016 wird das Förderprogramm mit Namen “Speicher” von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingestellt.

Zulagen für Riester-Förderung 2013

Einen Zulagen-Anspruch für das Jahr 2013 können alle Bürger beantragen, die einen Riestervertrag haben, aber es bisher versäumten für 2013 einen Förderungsantrag zu stellen. Die Frist endet am 31.Dezember 2015 und deshalb sollten sich Riester-Sparer aufgrund dieser Gesetzesänderung beeilen. Die Riester-Sparer sind bezüglich der Gesetzesänderungen dazu verpflichtet im Antrag eine Anpassung ihrer Lebenslage einzutragen. Zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, Hochzeit oder Nachwuchs.

Deutsche Bahn – Keine Vorverkaufsfrist für Spartickets

Die Deutsche Bahn hat die Vorverkaufsfrist für ihre Spartickets mit 29 Euro Ticketpreis fallen gelassen. Bisher mussten Kunden, die den preiswerten 29 Euro Bahntarif in Anspruch nahmen, bestimmte Fristen beachten. Diese Fristen entfallen nun und gibt Kunden ab Dezember die Möglichkeit eine Fahrkarte für Langstrecken zum genannten Preis zu erwerben. Die Sparpreise sind generell auf Langstrecken zu finden, wo die Züge nicht überfüllt sind.

Verschärfte Grenzwerte krebserregender Stoffe in Spielzeugen

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Spielzeugen. Der Gesetzgeber verschärft ab dem 27.Dezember 2015 die Grenzwerte der so genannten PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe). Von der Neuregelung sind vorwiegend Spielzeuge, Werkzeuge und Alltagsgegenstände betroffen.

Gesetzesänderungen beachten

Die Gesetzesänderungen treten ab Dezember in Kraft und gilt es zu beachten, vor allem wenn damit wie bei der Riester-Förderung, KfW-Förderung und zehnjährigen KFZ-Steuerbefreiung bestimmte Fristen verbunden sind.

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Gesetzesänderungen ab Dezember 2015

Andreas Kraemer