Kein Umzug ohne Vermieterbescheinigung

Die Bundesregierung hat beschlossen die Vermieterbescheinigung wiedereinzuführen, die Mieter dazu verpflichtet sich nach einem Umzug innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts anzumelden. Die Vermieter müssen dafür die Vermieterbescheinigung ausfüllen. Das neue Gesetz tritt am 1.November 2015 in Kraft.

Vermieterbescheinigung

Die Vermieterbescheinigung müssen Mieter dem Einwohnermeldeamt vorlegen und übernimmt nicht der Vermieter. In der Bescheinigung steht die Bestätigung, dass der Mieter in die Wohnung eingezogen ist. Der Gesetzgeber hatte die Vermieterbescheinigung wegen der damit verbundenen erheblichen Bürokratie im Jahr 2002 abgeschafft.

Die schriftliche Bestätigung über den Einzug muss den Namen und Adresse des Vermieters beinhalten, ebenso das Datum des Einzugs, die Wohnungsadresse und die Namen der meldepflichtigen Personen. Bei einer nicht korrekt ausgefüllten Vermieterbescheinigung droht Vermietern ein Bußgeld von 1000 Euro und zwar auch dann, wenn keine Bescheinigung ausgefüllt wurde. Wenn die Wohnanschrift jemanden angeboten wird, obwohl dort keiner einzieht, steigt das Bußgeld auf 50.000 Euro. Bislang wurde die Regelung der Meldung beim Einwohnermeldeamt von den Bundesländern selbst umgesetzt. Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen Meldeverfahrens sind Mieter dazu verpflichtet bei einem Umzug von ihrem neuen Vermieter die Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung zu verlangen.

Sollte der Umzug ins Ausland erfolgen, so ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig. Der ehemalige Vermieter muss den Auszug des Mieters dann schriftlich mit der Vermieterbescheinigung bestätigen. Im Meldepflichtgesetz wurden allerdings Ausnahmen integriert für die keine Anmeldungen erforderlich sind.

Wenn ein Mieter schon bei einer Meldebehörde registriert ist und eine neue Wohnung in einem anderen Ort für weniger als sechs Monate bezieht, muss er sich nicht beim Einwohnermeldeamt melden. Nach Ablauf von sechs Monaten muss er sich jedoch melden. Eine Meldepflicht für Touristen aus dem Ausland gilt nach Ablauf von drei Monaten. Sollte sich jemand in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder einer Einrichtung zum Schutz vor häuslicher Gewalt aufhalten, so besteht hier ebenfalls keine Meldepflicht. Wer zu einem Verwandten zieht, muss sich auch dem Einwohnermeldeamt zeigen und die Einzugsbestätigung vorlegen.

Im Internet bieten zahlreiche Gemeinden schon entsprechende Formulare in Form der Wohnungsgeberbestätigung zum Download an. Das Formular kann einfach ausgefüllt, unterschrieben und dem Einwohnermeldeamt im neuen Wohnort vorgelegt werden.

Richtig umziehen

Im Rahmen eines Umzugs ist eine gute Vorbereitung für einen Mieter von Vorteil, weil so eventuelle Unannehmlichkeiten vermieden werden. Vor dem Umzug gilt es alle Dinge wie Möbel, die mit in die neue Wohnung sollen, sicher einzupacken. Die Möbel, persönliche Gegenstände und weitere Dinge werden am besten in einen Sprinter oder LKW einer auf Umzüge spezialisierten Spedition gepackt.

Die Beauftragung einer Umzugsfirma ist allerdings teurer als der Möbeltransport mit einem gemieteten Transporter oder eigenen PKW. Vor allem die Entfernung zum neuen Wohnort spielt eine wichtige Rolle dabei, ob eine Spedition beauftragt wird oder die Möbel selbst transportiert werden. Die neue Mietwohnung sollte schon Wochen vor dem Umzug für den Einzug vorbereitet werden, wozu etwa das Tapezieren zählt. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug gilt es dann die Vermieterbescheinigung vom Vermieter dem örtlichen Einwohnermeldeamt vorzulegen. Die Wahl eines günstigen Stromversorgers kann Kosten sparen und lebt man zum Beispiel mit seiner Freundin zusammen oder in einer Wohngemeinschaft ist eine Kostenteilung möglich. Zum Beispiel kann die Miete, Stromkosten, die Kosten für den Internetzugang oder die Lebensmittelausgaben geteilt werden. Wer hingegen alleine als Mieter in einer Wohnung lebt, kann die laufenden Kosten für Strom und Heizung nur senken indem streng auf den Verbrauch geachtet wird. Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Singlehaushalts sollte monatlich unter 100 Kilowattstunden liegen, damit die Stromkosten niedrig sind und Geld gespart werden kann.

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Kein Umzug ohne Vermieterbescheinigung

Andreas Kraemer