Was sich ab Oktober alles ändert

Der Gesetzgeber hat zum 1.Oktober 2015 neue Regelungen erlassen von denen die Bürger, Autofahrer und Versicherungsnehmer betroffen sind.

Die Maut gilt ab Oktober auch für LKWs deren Gesamtgewicht sich auf 7,5 Tonnen beläuft. Bislang wurde die Maut nur für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen Gewicht erhoben. Von der Neuregelung sind vor allem Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau betroffen, deren Transporter oft 7,5 Tonnen wiegen. Die Abrechnung erfolgt per Satellit und dafür müssen die Fahrzeuge über eine spezielle Hardware verfügen. Die Mautsätze wurden neu festgesetzt, wodurch es jetzt vier statt acht Schadstoffklassen gibt und Autofahrer müssen auf bundesweit 15.000 Kilometern eine Maut zahlen. Das Bundesverkehrsministerium peilt mit der Maut-Neuregelung zusätzliche Einnahmen von 380 Millionen Euro an.

Mindestlohn
Der Mindestlohn wurde auf Pflegekräfte und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft ausgedehnt. Die Pflegekräfte im Westen erhalten ab Oktober einen Mindestlohn von 9,40 Euro und im Osten verdienen sie mindestens 8,65 Euro pro Stunde. In zwei Stufen wird der Stundensatz bis Januar 2017 auf 10,20 Euro bzw. 9,50 Euro angehoben. Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft, Strassenreinigung und Winterdiensten können sich auf eine Mindestvergütung von 8,94 Euro pro Stunde freuen und ab Januar 2016 werden sie 9,50 Euro verdienen. In Deutschland wurde Anfang 2015 ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt.

PKW
Das PKW-Label muss ab kommenden Monat die Kraftstoffkosten, die KFZ-Steuer und die Effizienzklasse beinhalten.

Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung verteuert sich deutlich. Zahlreiche Versicherer planen ihre Beiträge zum 1.Oktober 2015 um 10 bis 15 Prozent zu erhöhen. Die Concordia, DAS, Roland, ARAG, Advocard und die Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG kündigten bislang Beitragserhöhungen an.

Effizienzlabel
Alle Raumheizungen, Warmwasserbereiter und Heizgeräte müssen seit Ende September 2015 mit dem Effizienzlabel versehen sein. Das Label soll den Verbraucher darüber informieren wie effizient das Gerät arbeitet. Auf dem Label steht die Energiereffizienzklasse, die von G bis A+++ reicht und Auskunft über den Energieverbrauch bietet.

Neubauförderung
Der Bund fördert ab Oktober energieeffiziente Neubauten von Kommunen, sozialen Einrichtungen und kommunalen Unternehmen. Bei der KfW müssen dafür entsprechende Förderanträge gestellt werden. Zusätzlich wurde das Angebot vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgeweitet.

Jede der genannten Regelungen treten am 1.Oktober 2015 in Kraft. Besonders die Neuregelung der Maut dürfte zu einer Kostensteigerung bei Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus führen.

Bild: © Depositphotos.com / belchonock

Was sich ab Oktober alles ändert

Andreas Kraemer