Was ist im Supermarkt erlaubt und was nicht?

Hand aufs Herz, jeder hat wahrscheinlich im schon mal am Obststand eine Traube oder Erdbeere genascht oder heimlich die Eier ausgetauscht. Viele, die so etwas schon einmal getan haben, hatten hinterher ein schlechtes Gewissen und fragen sich: Ist probieren und tauschen im Supermarkt eigentlich erlaubt oder eher nicht? Es gibt tatsächlich einige Regeln, die Kunden beim Einkaufen im Supermarkt beachten sollten, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen.

Kostproben sind illegal

Wer Weintrauben oder Himbeeren vor dem Kauf auf Qualität und Frische testen möchte, der sollte vorsichtig sein, denn streng genommen ist jede Kostprobe illegal und damit strafbar. Selbst wer die Schale mit Himbeeren nach dem Probieren in den Einkaufswagen legt, kann sich nicht in Sicherheit wiegen, denn solange die Ware noch im Wagen oder auf dem Kassenband liegt, gehört sie dem Supermarkt. Wer trotzdem auf die kleine Kostprobe nicht verzichten möchte, der sollte einfach das Personal fragen, die Wenigsten haben etwas dagegen. Wer den Reifegrad von Früchten oder Gemüse durch Tasten erfahren möchte, der kann das übrigens ohne Bedenken tun.

Dürfen Verpackungen geöffnet werden?

Wer eine Verpackung öffnet, der kann das immer nur dann ungestraft tun, wenn Verpackung und Ware dabei nicht beschädigt werden. Geschieht das doch, dann kann der Supermarkt vom Kunden verlangen, dass er diesen Artikel kauft. Einen Eierkarton zu öffnen, um nachzuschauen, ob die Eier auch alle heil sind, ist auch erlaubt. Verboten ist es aber kaputte Eier auszutauschen, denn jeder Karton hat seine ganz spezifische Chargennummer.

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Was passiert bei Missgeschicken?

Wenn ein Glas mit Erbsen oder ein Becher Joghurt zu Boden fällt und dabei kaputt geht, dann ist das nicht nur peinlich, es kann auch teuer werden. Grundsätzlich gilt: Richtet der Kunde einen Schaden an, dann muss er auch dafür aufkommen, bei kleinen Beträgen sind die meisten Händler aber kulant.

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Ulrike Dietz
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