Ein Kita-Platz ist vor allem in den großen Städten nur schwer zu bekommen, aber es gibt schließlich die Möglichkeit, einen Kita-Platz einzuklagen. Was auf dem Papier so einfach aussieht, ist es in der Realität leider nicht, denn auch wenn es theoretisch möglich ist, per Klage einen Kita-Platz zu bekommen, einen Anspruch auf Schadensersatz gibt es nicht. Den wollten aber drei Mütter geltend machen, die nicht wie geplant arbeiten gehen konnten, weil es keinen Kita-Platz für ihre Kinder gab.
Entscheidung in der nächsten Instanz
In Leipzig haben drei Mütter vor dem Oberlandesgericht geklagt, um ihren Verdienstausfall von insgesamt 15.000 Euro einzufordern. Dieses Geld hatten die Mütter fest eingeplant und darauf gebaut, dass sie einen Kita-Platz für ihre Kinder bekommen, um wieder in den Beruf einsteigen zu können. Daraus wurde aber nichts, denn es gab keinen Kita-Platz, die Mütter mussten zu Hause bleiben und konnten damit auch kein Geld verdienen. Zunächst hatten die Mütter vor dem Landgericht geklagt und diesen Prozess auch gewonnen, aber die Stadt Leipzig wollte das Urteil nicht akzeptieren und ging in Revision. Jetzt hat die nächst höhere Instanz, das Oberlandesgericht der Stadt recht gegeben. Jetzt wollen die Mütter vor dem Bundesgerichtshof klagen.
Zum Wohl des Kindes
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es sehr wohl die Pflicht der Stadt Leipzig ist, den Müttern einen Kita-Platz zu verschaffen, aber für mittelbare Schäden, wie eben den Verdienstausfall, muss die Stadt nicht aufkommen. Im Vordergrund stehe das Wohl des Kindes und nicht das Wohl der Eltern, wichtig sei immer die frühkindliche Förderung und nicht eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Kritiker sehen im Urteil zum Kita-Platz den falschen Ansatz, denn sie befürchten, dass die Städte jetzt gelassen auf die Klagen der Eltern reagieren können, denn die Eltern haben keinerlei Möglichkeit mehr, den entgangenen Verdienstausfall gerichtlich einzuklagen.
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